Ampeln

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Ampel an der Blauen Brücke

Ampeln (vom lateinischen ampulla, „Ölflasche“, „Leuchte“[1]) sind fachsprachlich auch als Lichtzeichenanlagen (LZA) bzw. Lichtsignalanlagen (LSA) bekannt. Tübingen ist seit vielen Jahren sehr experimentierfreudig mit Ampelanlagen.

Grüne Welle[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In der Wilhelmstraße zwischen der Neuen Aula und der Adler-Kreuzung gab es bis in die 1980er Jahre eine "Grüne Welle", das heißt die Ampeln wurden so geschaltet, dass man maximal an einer roten Ampel warten musste und dann ohne weiteres Rotlicht bis Lustnau fahren konnte. Es gab sogar Geschwindigkeitsempfehlungen durch weiß beleuchtete Geschwindigkeitssignale in den Stufen 40, 50 oder 60 km/h.

Pförtnerampel[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Am Ortseingang von Unterjesingen findet man aus Richtung Entringen kommend seit 30. Juli 2007 eine sogenannte Pförtnerampel, die durch einen künstlich verursachten Stau, die Autos außerhalb der Ortschaft hält, um die Lärm- und Feinstaubentwicklung an der Hauptkreuzung im Dorfkern möglichst gering zu halten.

Unterjesingen war zuvor einer der Orte mit der höchsten Feinstaub- und Schadstoffbelastung in ganz Deutschland. Im Jahr 2006 wurde an 84 Tagen der EU-Grenzwert für Feinstaub (PM10) und Stickstoffdioxid (NO2) überschritten, und damit war Unterjesingen auf dem sechsten Platz in der Liste der Orte mit den häufigsten Überschreitungen.[2] [3] Die überhöhten Werte beruhten auf dem hohen Verkehrsaufkommen im Ort. 2006 passierten täglich 22.000 Fahrzeuge den Ort. Durch diese hohe Anzahl kam es im Ortsinneren häufig zu stockendem Verkehr, was die erhöhten Feinstaub- und Schadstoffwerte in die Höhe trieb.[4]

Radargesteuerte Geschwindigkeitsregelung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wer mit zu hoher Geschwindigkeit von Hagelloch durch den Hagellocher Weg nach Tübingen fährt, wird durch einen Radarsensor erfasst, der eine Fußgängerampel für den Fahrzeugverkehr auf rot schaltet, um an die innerstädtische Geschwindigkeitsbegrenzung von 50km/h zu erinnern.

Grünpfeil[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Grünpfeil in der Westbahnhofstraße in die Rappstraße

Kurz nach der Wiedervereinigung kamen die in der ehemaligen DDR üblichen Grünpfeile auch nach Tübingen. Der Grünpfeil ist nach der deutschen Straßenverkehrs-Ordnung gemäß §37; 8 bis 10 StVO eine nicht leuchtende Ergänzung an Lichtzeichenanlagen, durch die die Wartezeit für Rechtsabbieger bei bestimmten Verkehrssituationen verkürzt wird. Dargestellt wird er durch einen nach rechts gerichteten Pfeil auf einem Zusatzschild rechts neben dem roten Licht der Ampel (Zeichen 720).

Er erlaubt Fahrzeugen das Abbiegen nach rechts trotz rotem Lichtzeichen an einer Ampel, wenn sie zuvor an der Haltlinie angehalten haben und wenn eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist. Daher wird der Grünpfeil nur sehr selten an Stellen montiert, wo eine Fußgängerfurt beim Abbiegen gekreuzt wird.

Es besteht keine Pflicht, in die Kreuzung einzufahren. Im Gegensatz zu leuchtendem Grünlicht ist Warten vor einem Rotlicht mit Grünpfeil keine Verkehrsbehinderung im Sinne der StVO, auch dann nicht, wenn es sich um eine reine Rechtsabbiegespur handelt.

Der Grünpfeil ist an diesen Kreuzungen zu finden:

Grünes Blinklicht[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wie in Österreich aber anders als in anderen Städten Deutschlands blinkten die Tübinger Ampeln am Ende der Grünphase bis in die späten 1970er Jahre mit grünem Blinklicht, um darauf hinzuweisen, dass die Ampel bald gelb und danach rot werden wird.

Vorfahrtsschaltung für Omnibusse[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Tübingens Ampeln seien laut TüBus Geschäftsführer Hans-Jürgen Henning eine „vielschichtige Materie“. Die Angelegenheit ist sogar so vielschichtig das eine mit dieser Materie beauftragte Firma im Februar 2011 kurzerhand ihre Zusammenarbeit mit der Stadt beendet hat. Allerdings ohne die Ampeln in der Wilhelmstraße oder in der Reutlinger Straße in einem zufriedenstellendenden Zustand zu hinterlassen. Das brachte Nachteile für den Individualverkehr und auch für die Busse des Stadtverkehrs keinen Vorteil. Deshalb entschloss sich OB Palmer für eine schnelle Nachbesserung, die gleichzeitig auch eine Lösung des Problems darstellen sollte. Die Nachbesserung sollte laut Palmer einen weniger als 6-stelligen Betrag kosten. 1,5 Mio Euro hatte das Projekt Ampeln nämlich bis dahin schon verschlungen.[5]

Weiße Ampeln für Omnibusse[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ein fast großstädtischer Flair taucht am Schimpfeck durch die weiß leuchtenden Symbole der Omnibusampeln auf, die in der Straßenverkehrsordnung nicht beschrieben werden, und dadurch zu Missverständnissen führen können.

An einigen andern Kreuzungen sind weiße Lichter, die ein "A" anzeigen, angebracht. Diese Lichter scheinen an Kreuzungen, die für Busse vorrangig die Ampeln auf grün schalten, zu stehen. Zum Beispiel die Kreuzung Stuttgarter Straße / Eberhard- bzw. Galgenbergstraße.

Rundumgrün für Fußgänger[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

An der Kreuzung zwischen Kelternstraße und Belthlestraße gab es in den 1970er Jahren eine Ampelschaltung, bei der alle Fußgängerampeln gleichzeitig auf grün geschaltet haben, so dass die Schüler der nahegelegenen Silcherschule oft dazu verleitet wurden, die Kreuzung mit beschleunigtem Schritt diagonal zu überqueren.

Heute ist eine solche Ampelschaltung an der Kreuzung Stuttgarter Straße / Eberhard- bzw. Galgenbergstraße noch zu finden. Hier wird auch sehr häufig auf der dann komplett von Autos befreiten Kreuzung diagonal die Straße überquert, um nicht zwei Ampelphasen zu warten.

Ampel-Blitzer[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ampel-Blitzer inklusive Geschwindigkeitsüberwachung

Um die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung zu überwachen und um die Autofahrer zu motivieren, nicht bei Rot über eine Kreuzung zu fahren gibt es im Tübinger Stadtgebiet sogenannte Ampel-Blitzer. Das sind automtisch Photoapparate, die kurz hintereinander zwei Fotos von Autos machen, die das Rotlicht missachten. Der erste Blitz löst aus, sobald das Fahrzeug über die Haltlinie rollt, der zweite beim Einfahren in den durch die Ampel geschützten Bereich. So kann unterschieden werden, ob man „nur“ ein Stück über die Haltlinie rollt oder tatsächlich in die Kreuzung einfährt. Durch diese 2 Blitze und damit 2 Fotos lässt sich auch erkennen, wie schnell das Fahrzeug unterwegs war und ob es möglicherweise aufgrund eines Verkehrsstaus in der Kreuzung steckte.

Ampel-Blitzer sind zum Beispiel an folgenden Kreuzungen installiert:

-- bitte ergänzen --

Die in Tübingen eingesetzten Geräte sind in der Lage, gleichzeitig die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu überwachen und die Missachtung des Rotlichts zu ahnden. Da die Missachtung des Rotlichts häufig mit einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit einhergeht, können zwei Verstöße gleichzeitig geahndet werden.

Quellen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]