Fahrradstraße: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 4. März 2023, 15:13 Uhr
In Tübingen gibt es seit 2014 die erste Fahrradstraße.
Wo
- Max-Eyth-Straße 86 m Länge, (eröffnet am 23. April 2014)[1]
- Eberhardstraße auf 225 m Länge zwischen Sternplatz und Ulrichstraße (eröffnet im Juni 2014)[2]
- Karlstraße auf 104 m Länge zwischen Poststraße und Trautwein-Eck (Europastraße) (eröffnet im April 2015)[2]
- Fürststraße auf 1,2 km Länge (eröffnet am 2. November 2015)[3]
- Schleifmühleweg (eröffnet 2016)
- Rappstraße zwischen Schleifmühleweg und Westbahnhofstraße (eröffnet 2019)
- Schaffhausenstraße zwischen der Unterführung unter der Blauen Brücke und der Brückenstraße (eröffnet 2021)
- Wöhrdstraße (eröffnet 2021)
Regeln
"Besondere Schilder kennzeichnen Fahrradstraßen. Radfahrer haben hier die größte Freiheit und dürfen auch nebeneinander fahren. Autos dürfen nur fahren, wenn es ein Zusatzschild erlaubt (z.B. für Anlieger) – höchstens jedoch mit Tempo 30. Radfahrer haben auf schwächere Verkehrsteilnehmer, etwa Fußgänger, Rücksicht zu nehmen. Bei Kreuzungen und Einmündungen ist die Vorfahrt auch in Fahrradstraßen durch Schilder geregelt, andernfalls gilt die Regel rechts vor links."[4]
Quellen
- ↑ www.tuebingen.de/10115.html#10882
- ↑ 2,0 2,1 www.tuebingen.de/radfahren/8803.html#/9131
- ↑ www.fahrradland-bw.de/news/news-detail/dritte-fahrradstrasse-in-tuebingen/
- ↑ http://www.tuebingen.de/Dateien/Wege_fuer_den_Radverkehr.pdf Infobroschüre der Stadt "Mobil unterwegs, Nützliche Tipps und Informationen für ein entspanntes und sicheres Fahrradfahren", herausgegeben von der Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen in Baden-Württemberg e.V. (AGFK-BW)