Kategorie:Glocke

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Die Tübinger Glocken

Glockengeläut ist das Anschlagen von Glocken zu bestimmten Anlässen in einer bestimmten Form. Man unterscheidet kirchliches sowie weltliches Geläut. Kirchenglocken werden nach einer Läuteordnung angeschlagen.

Das Tübinger Geläute hat seine strenge Ordnung: Die Stiftskirchenuhr geht absichtlich eine Minute vor. Dann kommt die Rathausuhr, dann das Glöcklein im Bürgerheim und schließlich die Johanneskirche.[1]

Traditionell läuten die Kirchenglocken vor einem Gottesdienst, um die Gemeinde in die Kirche zusammenzurufen, sowie während des Gottesdienstes beim Vaterunser-Gebet (protestantisch) bzw. während der Wandlung (katholisch). Gleiches gilt für Taufen, Hochzeiten, Bestattungen und ähnliche Ereignisse (säkulares Geläut). Außerdem gibt es noch das Angelusläuten (katholische Kirche), das morgendliche, mittägliche und abendliche Läuten der Kirchenglocken, zu dem das Gebet Der Engel des Herrn gebetet wird. Die Tradition des kirchlichen Geläuts ist in Deutschland durch die Religionsfreiheit grundgesetzlich geschützt.

Martinskirche

Die Glocken der Martinskirche sind verwandt mit denen der Stiftskirche: Die drei hohen Glocken der Martinskirche führen die phrygische Tonleiter, die in der Stiftskirche mit cis, d, e, fis, gis beginnt, mit den Tönen a, h, cis zu Ende. Zusammen mit der vierten, der e- Glocke, erklingt das melodische Motiv des Adventslieds: "Dein König kommt in niedern Hüllen."[2]

Bebenhausener Feuerglocke

Im Jahr 1625 bestellte der evangelische Bebenhäuser Abt Johannes Magirus bei dem Stuttgarter Glockengießer Nikolaus von Campen eine neue Glocke für die Bebenhäuser Kirche, die sogenannte „Feuerglocke“. Im Rahmen der „Glockenabnahme-Aktion“ im Zweiten Weltkried musste der Bebenhäuser Bürgermeister im Mai 1940 melden, welche Kirchenglocken in Bebenhausen vorhanden seien. Der Bürgermeister fragte sich, ob es nicht möglich sei, bei dem hohen Kunst- und Altertumswert der Klosterkirche sowie der Glocken selbst, Schritte zu unternehmen, die geeignet seien, die Ablieferung der Glocken zu verhindern oder doch hinauszuzögern. Seinem Gesuch um Belassung der Kirchenglocken wurde insoweit stattgegeben, daß nur die Feuerglocke, abgegeben werden musste. Die 125 kg schwere Glocke wurde dann 11. April 1942 abgenommen und nach Tübingen zur Verladung mit der Bahn transportiert.[3]

Johannes Bobrowski

Johannes Bobrowski schrieb am 30. Mai 1961 in seinem Gedicht "Hölderlin in Tübingen" folgendes über die Stiftskirchenglocke:

es läutet die Glocke herab
über die Dächer, die Uhr
rührt sich zum Drehn
der eisernen Fahnen.

Einzelnachweise

Artikel

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