Friedrich von Weilheim: Unterschied zwischen den Versionen

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== Urkundliche Erwähnung ==
== Urkundliche Erwähnung ==


Er wurde am [[23. April]] [[1289]] durch den Pfalzgrafen Eberhard von Tübingen und und seinen Bruder Rudolf von Tübingen dem Kloster Bebenhausen als Gewährschaftsbürgen für den Verkauf ihrer Weinberge in [[Unterjesingen|Jesingen]] ... und die Äcker und Wiesen zwischen der [[Rosenau]] und der [[Echaz]] verpflichtet.<ref>[http://www.wubonline.de/?wub=4787 Württembergisches Urkundenbuch, Band IX., Nr. 3854, Seite 277.]</ref>
Er wurde am [[23. April]] [[1289]] durch den Pfalzgrafen Eberhard von Tübingen und und seinen Bruder Rudolf von Tübingen dem Kloster Bebenhausen als Gewährschaftsbürgen für den Verkauf ihrer Weinberge in [[Unterjesingen|Jesingen]] ... und die Äcker und Wiesen zwischen der [[Rosenau]] und der [http://de.wikipedia.org/wiki/Echaz Echaz] verpflichtet.<ref>[http://www.wubonline.de/?wub=4787 Württembergisches Urkundenbuch, Band IX., Nr. 3854, Seite 277.]</ref>


==Quellen==
==Quellen==

Aktuelle Version vom 23. Februar 2013, 12:23 Uhr

Ritter Friedrich von Weilheim (Wilun) genannt Usel war ein Ministeriale der Pfalzgrafen von Tübingen.

Urkundliche Erwähnung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Er wurde am 23. April 1289 durch den Pfalzgrafen Eberhard von Tübingen und und seinen Bruder Rudolf von Tübingen dem Kloster Bebenhausen als Gewährschaftsbürgen für den Verkauf ihrer Weinberge in Jesingen ... und die Äcker und Wiesen zwischen der Rosenau und der Echaz verpflichtet.[1]

Quellen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]