Fahrradstraße: Unterschied zwischen den Versionen

Aus TUEpedia
Wechseln zu:Navigation, Suche
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
(Kat.)
Zeile 10: Zeile 10:


==Regeln==
==Regeln==
"''Fahrradstraßen Besondere Schilder kennzeichnen Fahrradstraßen. Radfahrer haben hier die größte Freiheit und dürfen auch nebeneinander fahren. Autos dürfen nur fahren, wenn es ein Zusatzschild erlaubt (z.B. für Anlieger) – höchstens jedoch mit Tempo 30. Radfahrer haben auf schwächere Verkehrsteilnehmer, etwa Fußgänger, Rücksicht zu nehmen. Bei Kreuzungen und Einmündungen ist die Vorfahrt auch in Fahrradstraßen durch Schilder geregelt, andernfalls gilt die Regel rechts vor links.''"<ref>http://www.tuebingen.de/Dateien/Wege_fuer_den_Radverkehr.pdf Infobroschüre der Stadt "Mobil unterwegs,  
"''Besondere Schilder kennzeichnen Fahrradstraßen. Radfahrer haben hier die größte Freiheit und dürfen auch nebeneinander fahren. Autos dürfen nur fahren, wenn es ein Zusatzschild erlaubt (z.B. für Anlieger) – höchstens jedoch mit Tempo 30. Radfahrer haben auf schwächere Verkehrsteilnehmer, etwa Fußgänger, Rücksicht zu nehmen. Bei Kreuzungen und Einmündungen ist die Vorfahrt auch in Fahrradstraßen durch Schilder geregelt, andernfalls gilt die Regel rechts vor links.''"<ref>http://www.tuebingen.de/Dateien/Wege_fuer_den_Radverkehr.pdf Infobroschüre der Stadt "Mobil unterwegs,  
Nützliche Tipps und Informationen für ein entspanntes und sicheres Fahrradfahren", herausgegeben von der Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen in Baden-Württemberg e.V. (AGFK-BW)</ref>
Nützliche Tipps und Informationen für ein entspanntes und sicheres Fahrradfahren", herausgegeben von der Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen in Baden-Württemberg e.V. (AGFK-BW)</ref>




==Quellen==
==Quellen==
<references />
<references />  
 
[[Kategorie:Fahrrad]] [[Kategorie:Verkehr]]

Version vom 23. April 2016, 20:46 Uhr

In Tübingen gibt es seit 2014 die erste Fahrradstraße.


Wo


Regeln

"Besondere Schilder kennzeichnen Fahrradstraßen. Radfahrer haben hier die größte Freiheit und dürfen auch nebeneinander fahren. Autos dürfen nur fahren, wenn es ein Zusatzschild erlaubt (z.B. für Anlieger) – höchstens jedoch mit Tempo 30. Radfahrer haben auf schwächere Verkehrsteilnehmer, etwa Fußgänger, Rücksicht zu nehmen. Bei Kreuzungen und Einmündungen ist die Vorfahrt auch in Fahrradstraßen durch Schilder geregelt, andernfalls gilt die Regel rechts vor links."[3]


Quellen

  1. www.tuebingen.de/10115.html#10882
  2. www.fahrradland-bw.de/news/news-detail/dritte-fahrradstrasse-in-tuebingen/
  3. http://www.tuebingen.de/Dateien/Wege_fuer_den_Radverkehr.pdf Infobroschüre der Stadt "Mobil unterwegs, Nützliche Tipps und Informationen für ein entspanntes und sicheres Fahrradfahren", herausgegeben von der Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen in Baden-Württemberg e.V. (AGFK-BW)