Erster Bürgermeister: Unterschied zwischen den Versionen

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Tübingen hat neben dem [[Oberbürgermeister]] auch einen '''Ersten Bürgermeister'''. Dieser wird vom [[Gemeinderat]] für acht Jahre gewählt. Als solcher ist man der ständige allgemeine Stellvertreter des Oberbürgermeisters. Wiederwahl ist möglich. Von [[2014]] bis [[2018]] war dies [[Christine Arbogast]], davor war es ab [[2006]] [[Michael Lucke]].
Tübingen hat neben dem [[Oberbürgermeister]] auch einen '''Ersten Bürgermeister'''. Dieser wird vom [[Gemeinderat]] für acht Jahre gewählt. Als solcher ist man der ständige allgemeine Stellvertreter des Oberbürgermeisters. Wiederwahl ist möglich.  
 
==Chronologie==
*seit [[2018]]: [[Cord Soehlke]]
*[[2014]]-[[2018]]:[[Christine Arbogast]]
* [[2006]]-[[2014]]: [[Michael Lucke]]
* [[1998]]-[[2006]]: [[Gerd Weimer]]
* [[1990]]-[[1998]]: [[Gabriele Steffen]]
* [[1974]]-[[1990]]: [[Albrecht Kroymann]]
''bitte ergänzen''


Bereiche der [[Stadtverwaltung]], für die Frau Arbogast zuständig war, sind:<ref>http://www.tuebingen.de/ebm</ref>  
Bereiche der [[Stadtverwaltung]], für die Frau Arbogast zuständig war, sind:<ref>http://www.tuebingen.de/ebm</ref>  

Version vom 12. März 2022, 21:32 Uhr

Tübingen hat neben dem Oberbürgermeister auch einen Ersten Bürgermeister. Dieser wird vom Gemeinderat für acht Jahre gewählt. Als solcher ist man der ständige allgemeine Stellvertreter des Oberbürgermeisters. Wiederwahl ist möglich.

Chronologie

bitte ergänzen

Bereiche der Stadtverwaltung, für die Frau Arbogast zuständig war, sind:[1]

Wegen des Weggangs von Christine Arbogast wurde im Juli 2018 als Nachfolger Baubürgermeister Cord Soehlke gewählt, der dieses zusätzliche Amt am 1. Oktober antrat. [2]

Quellen