Freiherr Karl von Hügel

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Büste von Freiherr Karl von Hügel in der Ebertstraße 44, 46 mit Farbflecken

Freiherr Karl von Hügel (1839 - 1902) war Direktor des Landgerichts Tübingen.

Karl und seine Frau Helene, geb. von Soden, wirkten sehr fortschrittlich, sozial und nachhaltig. So wurde der damalige Landgerichtsdirektor a.D. 1899 erster Vorstand des Gemeinnützigen Wohnungsvereins in Tübingen (ob die heutige GWG oder die Postbaugenossenschaft die Nachfolger sind, ist zu klären), der satzungsgemäß das Ziel verfolgte „gesunde, kleinere Wohnungen, hauptsächlich für die Arbeiterklasse, Kleinhandwerker und niedere Beamte, möglichst billig und solid zu bauen“. Die Wohnungen sollten zunächst vermietet werden, konnten aber von den Bewohnern auch gekauft werden. In der heutigen Paulinenstraße entstanden die ersten Häuser mit 2- und 3-Zimmer-Wohnungen. Ganz in der Nähe erinnert die Hügelstraße und die Hügelschule an den Namen der adligen Familie. Helene von Hügel wurde nach dem Tod ihres Mannes für ihre Hilfe für Arme und Notleidende in den 1766 gegründeten und 1767 vom Papst anerkannten katholischen Elisabethenorden aufgenommen. 1968 wurde nach ihr das katholische Kinderhaus Helene von Hügel benannt.

Die Familie hatte sich 1899 auch ein großes, schönes Haus bauen lassen, die Villa Hügel in der Neckarhalde 64 (siehe Architekt Conradin Walther). Karl von Hügel lebte dort aber nicht mehr lange, er starb schon 1902. Seine Witwe vermachte das Anwesen der Katholischen Kirche, die es der Katholischen Hochschulgemeinde zur Verfügung stellte. Zuletzt wurde das Gebäude 1978 bis 2011 vom Kloster Edith-Stein-Karmel genutzt.


Quelle[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wencke Meteling, Gerhard Breuninger: Fortschritt und Tradition, 1899-1999, 100 Jahre GWG Tübingen, Tübingen: Gulde-Druck 2000