Silvester: Unterschied zwischen den Versionen

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Als '''Silvester''' wird der [[31. Dezember]], der letzte Tag des Jahres im gregorianischen Kalender, bezeichnet. Auf Silvester folgt der [[Neujahrstag]], der [[1. Januar]] des folgenden Jahres.
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Pünktlich um 24 Uhr läuten von den meisten Tübinger Kirchen alle <nowiki>Kirchen-</nowiki>[[Die Glocken im Kreis Tübingen und Umgebung|Glocken]] das neue Jahr ein.  
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Mit einem Feuerwerk, lautem Geknalle und Raketen werden tradionellerweise die bösen Geister vertrieben und das neue Jahr willkommen geheißen. Am 31.12. und am 1.1. ist Feuerwerk erlaubt. Sehr viele Tübinger:innen versammeln sich an Silvester auf dem [[Österberg]], weil da die Sicht gut ist auf die umliegenden Stadtteile.
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Wegen der Corona-Pandemie waren in den Silvesternächten 2020 und 2021 die Feuerwerke ausgesetzt worden. Ende 2022 war dann die Lust am Böllern wieder groß und es wurde in Tübingen - bis auf die Altstadt (siehe unten) - viel Feuerwerk gezündet.


==Kein Feuerwerk zum Jahreswechsel in der Altstadt==
==Kein Feuerwerk zum Jahreswechsel in der Altstadt==


In der Tübinger Altstadt gibt es seit dem [[Neujahrsbrand]] in der Silvesternacht 2008/2009, in der ein Feuerwerkskörper ein historisches Haus am Marktplatz getroffen und in Brand gesetzt hatte, ein Feuerwerksverbot. Das hat der Gemeinderat der Universitätsstadt Tübingen damals einstimmig beschlossen. <ref>[http://www.tuebingen.de/ratsdokumente/2009_501a.pdf Gemeinderatsvorlage zum Feuerwerksverbot]</ref>
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In der Tübinger Altstadt gibt es seit dem [[Neujahrsbrand]] in der Silvesternacht 2008/2009, in der ein Feuerwerkskörper ein historisches Haus am Marktplatz getroffen und in Brand gesetzt hatte, ein Feuerwerksverbot. Das hat der Gemeinderat damals einstimmig beschlossen. <ref>[http://www.tuebingen.de/ratsdokumente/2009_501a.pdf Gemeinderatsvorlage zum Feuerwerksverbot]</ref>


Durch das ganzjährige Feuerwerksverbot sollen vor allem die besonders brandgefährdeten Häuser in der Innenstadt geschützt werden. Das Verbot gilt in der gesamten Altstadt nördlich Uhlandstraße, östlich Alleenbrücke bis Belthlestraße, südlich Kelternstraße bis Stadtgraben sowie westlich Mühlstraße bis Eberhardsbrücke. Wer gegen das Verbot verstößt, muss mit einer Ordnungsstrafe rechnen.
Durch das ganzjährige Feuerwerksverbot sollen vor allem die besonders brandgefährdeten Häuser in der Innenstadt geschützt werden. Das Verbot gilt in der gesamten Altstadt nördlich Uhlandstraße, östlich Alleenbrücke bis Belthlestraße, südlich Kelternstraße bis Stadtgraben sowie westlich Mühlstraße bis Eberhardsbrücke. Wer gegen das Verbot verstößt, muss mit einer Ordnungsstrafe rechnen.
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Aktuelle Version vom 2. Januar 2023, 14:55 Uhr


Als Silvester wird der 31. Dezember, der letzte Tag des Jahres im gregorianischen Kalender, bezeichnet. Auf Silvester folgt der Neujahrstag, der 1. Januar des folgenden Jahres.

Pünktlich um 24 Uhr läuten von den meisten Tübinger Kirchen alle Kirchen-Glocken das neue Jahr ein.

Mit einem Feuerwerk, lautem Geknalle und Raketen werden tradionellerweise die bösen Geister vertrieben und das neue Jahr willkommen geheißen. Am 31.12. und am 1.1. ist Feuerwerk erlaubt. Sehr viele Tübinger:innen versammeln sich an Silvester auf dem Österberg, weil da die Sicht gut ist auf die umliegenden Stadtteile.

Reste vom Silvesterfeuerwerk 2022 an Neujahr 2023 am Französischen Platz

Wegen der Corona-Pandemie waren in den Silvesternächten 2020 und 2021 die Feuerwerke ausgesetzt worden. Ende 2022 war dann die Lust am Böllern wieder groß und es wurde in Tübingen - bis auf die Altstadt (siehe unten) - viel Feuerwerk gezündet.

Kein Feuerwerk zum Jahreswechsel in der Altstadt[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Feuerwerkskörper-Verbotszone 2010

In der Tübinger Altstadt gibt es seit dem Neujahrsbrand in der Silvesternacht 2008/2009, in der ein Feuerwerkskörper ein historisches Haus am Marktplatz getroffen und in Brand gesetzt hatte, ein Feuerwerksverbot. Das hat der Gemeinderat damals einstimmig beschlossen. [1]

Durch das ganzjährige Feuerwerksverbot sollen vor allem die besonders brandgefährdeten Häuser in der Innenstadt geschützt werden. Das Verbot gilt in der gesamten Altstadt nördlich Uhlandstraße, östlich Alleenbrücke bis Belthlestraße, südlich Kelternstraße bis Stadtgraben sowie westlich Mühlstraße bis Eberhardsbrücke. Wer gegen das Verbot verstößt, muss mit einer Ordnungsstrafe rechnen.

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Quellen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Feuerwerksverbotszone[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

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