Schwesternheim der Krankenpflegerinnenschule vom Roten Kreuz: Unterschied zwischen den Versionen
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[[Datei:Schwesternheim der Krankenpflegerinnenschule vom Roten Kreuz Tübingen.jpg|thumb|right|300px|Schwesternheim der Krankenpflegerinnenschule vom Roten Kreuz. Oberhalb sind etwas grob retouchiert die Verbindungshäuser [[Ulmia]] und [[Hohenstaufia]] im damaligen Zustand zu sehen.]] | [[Datei:Schwesternheim der Krankenpflegerinnenschule vom Roten Kreuz Tübingen.jpg|thumb|right|300px|Schwesternheim der Krankenpflegerinnenschule vom Roten Kreuz. Oberhalb sind etwas grob retouchiert die Verbindungshäuser [[Landsmannschaft Ulmia Tübingen|Ulmia]] und [[Hohenstaufia]] im damaligen Zustand zu sehen.]] | ||
Das '''Schwesternheim der Krankenpflegerinnenschule vom Roten Kreuz Tübingen''' lag in der [[Gartenstraße]] 29. Heute sind in dem Gebäude Teile des Psychologischen Instituts. | Das '''Schwesternheim der Krankenpflegerinnenschule vom Roten Kreuz Tübingen''' lag in der [[Gartenstraße]] 29. Heute sind in dem Gebäude Teile des Psychologischen Instituts. | ||
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Version vom 17. Mai 2013, 20:03 Uhr
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Das Schwesternheim der Krankenpflegerinnenschule vom Roten Kreuz Tübingen lag in der Gartenstraße 29. Heute sind in dem Gebäude Teile des Psychologischen Instituts.
Architektur
Das Säuglingsheim von 1907 in der Frondsbergstraße 23 ist dem Gebäude sehr ähnlich.
Grunderwerb zur toten Hand
Die Grundbestimmungen für die Krankenpflegerinnenschule des Württembergischen Landesvereins vom Roten Kreuz in Tübingen von 1918 sind heute noch im Landesarchiv Baden-Württemberg erhalten.[1] Der dort erwähnte "Grunderwerb zur toten Hand" ist die rechtliche Bezeichnung für das Eigentum meist unbeweglicher Wirtschaftsgüter durch Korporationen, wie die Kirche, oder Stiftungen, die aufgrund des ursprünglichen Stifterwillens nicht wieder veräußert werden dürfen oder sollen und somit vom Erbgang ausgeschlossen und dem Privatrechtsverkehr entzogen, also amortisiert sind.[2]
Weitere Bilder
Quellen
- ↑ Grunderwerb zur toten Hand
- ↑ Tote Hand auf Wikipedia.