Diskussion:Heinrich Johann Niemeyer: Unterschied zwischen den Versionen
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Qwave (Diskussion | Beiträge) (Wenn er das Studium nicht abgeschlossen hatte, dürfte er sich doch eigentlich weder Architekt nennen?) |
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Wenn er das Studium nicht abgeschlossen hatte, dürfte er sich doch eigentlich weder Architekt nennen, noch Bauanträge selber unterschreiben. Hat er vielleicht um letzteres zu dürfen eine andere Qualifikation bekommen? Oder hat jemand anderes für ihn unterschrieben, der vorlageberechtigt war? Früher durfte das z.B. ein Zimmerer- oder Maurermeister auch mal für größere Wohnhäuser.--[[Benutzer:Qwave|Qwave]] ([[Benutzer Diskussion:Qwave|Diskussion]]) 11:18, 13. Jul. 2020 (CEST) | Wenn er das Studium nicht abgeschlossen hatte, dürfte er sich doch eigentlich weder Architekt nennen, noch Bauanträge selber unterschreiben. Hat er vielleicht um letzteres zu dürfen eine andere Qualifikation bekommen? Oder hat jemand anderes für ihn unterschrieben, der vorlageberechtigt war? Früher durfte das z.B. ein Zimmerer- oder Maurermeister auch mal für größere Wohnhäuser.--[[Benutzer:Qwave|Qwave]] ([[Benutzer Diskussion:Qwave|Diskussion]]) 11:18, 13. Jul. 2020 (CEST) | ||
:Gute Frage. Das müsste ich noch in der Treutler-Dissertation suchen. --[[Benutzer:HubertQ|HubertQ]] ([[Benutzer Diskussion:HubertQ|Diskussion]]) 13:43, 13. Jul. 2020 (CEST) |
Aktuelle Version vom 13. Juli 2020, 13:43 Uhr
Wenn er das Studium nicht abgeschlossen hatte, dürfte er sich doch eigentlich weder Architekt nennen, noch Bauanträge selber unterschreiben. Hat er vielleicht um letzteres zu dürfen eine andere Qualifikation bekommen? Oder hat jemand anderes für ihn unterschrieben, der vorlageberechtigt war? Früher durfte das z.B. ein Zimmerer- oder Maurermeister auch mal für größere Wohnhäuser.--Qwave (Diskussion) 11:18, 13. Jul. 2020 (CEST)
- Gute Frage. Das müsste ich noch in der Treutler-Dissertation suchen. --HubertQ (Diskussion) 13:43, 13. Jul. 2020 (CEST)