Projekt des Monats März 2012 - Tübingen im Wandel der Zeiten: Unterschied zwischen den Versionen

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Datei:Neckargasse ohne Autos.jpg|Neckargasse
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Datei:Neckargasse 2007.jpg|Neckargasse im Juni 2007
Datei:Neckargasse 2007.jpg|Neckargasse im Juni 2007
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Datei:Karlstraße-1899.png|[[Karlstraße]] in Richtung Norden [[1899]]
Datei:Karlstraße-2013.jpg|Karlstraße in Richtung Norden, Februar 2013
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Grundsätzlich erlischt die urheberrechtliche Schutzfrist nach deutschem Recht 70 Jahre nach dem Tod des letzten beteiligten Urhebers (Regelschutzfrist). Man spricht dann von Gemeinfreiheit. Anonyme Werke sind bis 70 Jahre nach der Erstveröffentlichung geschützt, sofern der Urheber nicht nachträglich bekannt wurde. So ist zum Beispiel eine Fotografie, deren Fotograf am 27. März 1941 starb, ab dem 1. Januar 2012 gemeinfrei.
Grundsätzlich erlischt die urheberrechtliche Schutzfrist nach deutschem Recht 70 Jahre nach dem Tod des letzten beteiligten Urhebers (Regelschutzfrist). Man spricht dann von Gemeinfreiheit. Anonyme Werke sind bis 70 Jahre nach der Erstveröffentlichung geschützt, sofern der Urheber nicht nachträglich bekannt wurde. So ist zum Beispiel eine Fotografie, deren Fotograf am 27. März 1941 starb, ab dem 1. Januar 2012 gemeinfrei.

Version vom 20. Dezember 2015, 22:47 Uhr

Projekt des Monats März 2012

Wir suchen alte Stadtansichten, gemeinfreie Postkarten und historische Fotos von Tübingen im Wandel der Zeiten - bitte Dateien hochladen!

Grundsätzlich erlischt die urheberrechtliche Schutzfrist nach deutschem Recht 70 Jahre nach dem Tod des letzten beteiligten Urhebers (Regelschutzfrist). Man spricht dann von Gemeinfreiheit. Anonyme Werke sind bis 70 Jahre nach der Erstveröffentlichung geschützt, sofern der Urheber nicht nachträglich bekannt wurde. So ist zum Beispiel eine Fotografie, deren Fotograf am 27. März 1941 starb, ab dem 1. Januar 2012 gemeinfrei.