Ordnungsamt: Unterschied zwischen den Versionen

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In manchen Teilen der Stadt wird auch nach 21 Uhr und Sonn- und Feiertags kontrolliert. Hier ist unter anderem die [[Altstadt]] und das [[Französisches Viertel|Französische Viertel]] mit seiner großflächigen Halteverbotszone im gesamten Bereich zu nennen.
In manchen Teilen der Stadt wird auch nach 21 Uhr und Sonn- und Feiertags kontrolliert. Hier ist unter anderem die [[Altstadt]] und das [[Französisches Viertel|Französische Viertel]] mit seiner großflächigen Halteverbotszone im gesamten Bereich zu nennen.


==Adresse==
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Straßenverkehrsabteilung
Straßenverkehrsabteilung


Schmiedtorstraße 4
[[Schmiedtorstraße]] 4


D-72070 Tübingen
D-72070 Tübingen

Version vom 1. März 2009, 11:40 Uhr

Allgemein wird als Ordnungsamt die Straßenverkehrsabteilung[1] der Stadt Tübingen bezeichnet.

Zu den Aufgaben gehört neben der Bußgeldstelle und Vollzugsdienst (Stichwort "falsch parken") auch Maßnahmen zur Regelung und Lenkung des Verkehrs sowie Bearbeitung von Anträgen zur Straßenbenutzung für Baustellen und ähnliches.


Die Uniformen des Vollzugdienstes sind grün. Die Autos sind weiß und mit einer Aufschrift "Universitätsstadt Tübingen" versehen.


In manchen Teilen der Stadt wird auch nach 21 Uhr und Sonn- und Feiertags kontrolliert. Hier ist unter anderem die Altstadt und das Französische Viertel mit seiner großflächigen Halteverbotszone im gesamten Bereich zu nennen.


Adresse

Universitätsstadt Tübingen

Straßenverkehrsabteilung

Schmiedtorstraße 4

D-72070 Tübingen


Telekommunikation

E-Mail: verkehrsabteilung@tuebingen.de

Tel.: 07071/204-2429 (Mo-Do 8-12 Uhr und 14-16 Uhr sowie Fr 8-12 Uhr)

Fax: 07071/204-2495


Persönlich zu erreichen

Mo-Fr 7.30-12 Uhr

Di 7.30-18 Uhr