Hofgericht

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Das württembergische Hofgericht war das oberste württembergische Gericht und war vor allem ein Zivilgericht.

Es tagte von 1514 bis es 1805 unter napoleonischer Besetzung geschlossen und das nun neu gebildete Oberhof- und Appellationsgericht (später: Obertribunal) in Stuttgart gegründet wurde. Es wurde in dem Zeitraum im dritten Obergeschoss[1] des Tübinger Rathaus[2] abgehalten.

Der Saal des Tübinger Hofgerichtes wurde bei der Rathaus Renovierung 2015 wieder als ein Raum restauriert, nachdem die 1966 dort eingebauten vier Büros entfernt wurden[2].


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Quellen