Sylvester: Unterschied zwischen den Versionen

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Als '''Silvester''' wird der [[31. Dezember]], der letzte Tag des Jahres im gregorianischen Kalender, bezeichnet. Auf Silvester folgt der [[Neujahrstag]], der [[1. Januar]] des folgenden Jahres.
Als '''Silvester''' wird der [[31. Dezember]], der letzte Tag des Jahres im gregorianischen Kalender, bezeichnet. Auf Silvester folgt der [[Neujahrstag]], der [[1. Januar]] des folgenden Jahres.


Pünktlich um 24 Uhr läuten von den meisten Tübinger Kirchen alle <nowiki>Kirchen</nowiki>[[Die Glocken im Kreis Tübingen und Umgebung|Glocken]] das neue Jahr ein.  
Pünktlich um 24 Uhr läuten von den meisten Tübinger Kirchen alle <nowiki>Kirchen-</nowiki>[[Die Glocken im Kreis Tübingen und Umgebung|Glocken]] das neue Jahr ein.  


==Kein Feuerwerk zum Jahreswechsel in der Altstadt==
==Kein Feuerwerk zum Jahreswechsel in der Altstadt==
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Durch das ganzjährige Feuerwerksverbot sollen vor allem die besonders brandgefährdeten Häuser in der Innenstadt geschützt werden. Das Verbot gilt in der gesamten Altstadt nördlich Uhlandstraße, östlich Alleenbrücke bis Belthlestraße, südlich Kelternstraße bis Stadtgraben sowie westlich Mühlstraße bis Eberhardsbrücke. Wer gegen das Verbot verstößt, muss mit einer Ordnungsstrafe rechnen.
Durch das ganzjährige Feuerwerksverbot sollen vor allem die besonders brandgefährdeten Häuser in der Innenstadt geschützt werden. Das Verbot gilt in der gesamten Altstadt nördlich Uhlandstraße, östlich Alleenbrücke bis Belthlestraße, südlich Kelternstraße bis Stadtgraben sowie westlich Mühlstraße bis Eberhardsbrücke. Wer gegen das Verbot verstößt, muss mit einer Ordnungsstrafe rechnen.
== Weblinks ==
[http://www.tagblatt.de/35713308 Artikel über die Hintergründe des Verbots] in [[Schwäbisches Tagblatt]] (30.06.2009)
== Quellen ==
<references />


== Feuerwerksverbotszone ==
== Feuerwerksverbotszone ==
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'''Vorsicht:''' Auch westlich des Schlosses darf kein Feuerwerk abgebrannt werden. Siehe dazu die offizielle Karte der [http://www.tuebingen.de/bilddatenbank/Feuerwerksverbot_600.jpg Feuerwerksverbotszone]
'''Vorsicht:''' Auch westlich des Schlosses darf kein Feuerwerk abgebrannt werden. Siehe dazu die offizielle Karte der [http://www.tuebingen.de/bilddatenbank/Feuerwerksverbot_600.jpg Feuerwerksverbotszone]
== Weblinks ==
[http://www.tagblatt.de/35713308 Artikel über die Hintergründe des Verbots] in [[Schwäbisches Tagblatt]] (30.06.2009)
== Quellen ==
<references />


[[Kategorie:Jahreszeit]]
[[Kategorie:Jahreszeit]]
[[Kategorie:Brände]]
[[Kategorie:Brände]]

Version vom 28. Dezember 2010, 19:38 Uhr

Als Silvester wird der 31. Dezember, der letzte Tag des Jahres im gregorianischen Kalender, bezeichnet. Auf Silvester folgt der Neujahrstag, der 1. Januar des folgenden Jahres.

Pünktlich um 24 Uhr läuten von den meisten Tübinger Kirchen alle Kirchen-Glocken das neue Jahr ein.

Kein Feuerwerk zum Jahreswechsel in der Altstadt

In der Tübinger Altstadt gibt es seit dem Neujahrsbrand in der Silvesternacht 2008/2009, in der ein Feuerwerkskörper ein historisches Haus am Marktplatz getroffen und in Brand gesetzt hatte, ein Feuerwerksverbot. Das hat der Gemeinderat der Universitätsstadt Tübingen damals einstimmig beschlossen. [1]

Durch das ganzjährige Feuerwerksverbot sollen vor allem die besonders brandgefährdeten Häuser in der Innenstadt geschützt werden. Das Verbot gilt in der gesamten Altstadt nördlich Uhlandstraße, östlich Alleenbrücke bis Belthlestraße, südlich Kelternstraße bis Stadtgraben sowie westlich Mühlstraße bis Eberhardsbrücke. Wer gegen das Verbot verstößt, muss mit einer Ordnungsstrafe rechnen.

Weblinks

Artikel über die Hintergründe des Verbots in Schwäbisches Tagblatt (30.06.2009)

Quellen

Feuerwerksverbotszone

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Vorsicht: Auch westlich des Schlosses darf kein Feuerwerk abgebrannt werden. Siehe dazu die offizielle Karte der Feuerwerksverbotszone