Sylvester: Unterschied zwischen den Versionen

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Als '''Silvester''' wird der [[31. Dezember]], der letzte Tag des Jahres im gregorianischen Kalender, bezeichnet. Auf Silvester folgt der [[Neujahrstag]], der [[1. Januar]] des folgenden Jahres.
Als '''Silvester''' wird der [[31. Dezember]], der letzte Tag des Jahres im gregorianischen Kalender, bezeichnet. Auf Silvester folgt der [[Neujahrstag]], der [[1. Januar]] des folgenden Jahres.
Pünktlich um 24 Uhr läuten von den meisten Tübinger Kirchen alle <nowiki>Kirchen</nowiki>[[Die Glocken im Kreis Tübingen und Umgebung|glocken]] das neue Jahr ein.


==Kein Feuerwerk zum Jahreswechsel in der Altstadt==
==Kein Feuerwerk zum Jahreswechsel in der Altstadt==

Version vom 26. Dezember 2010, 20:36 Uhr

Als Silvester wird der 31. Dezember, der letzte Tag des Jahres im gregorianischen Kalender, bezeichnet. Auf Silvester folgt der Neujahrstag, der 1. Januar des folgenden Jahres.

Pünktlich um 24 Uhr läuten von den meisten Tübinger Kirchen alle Kirchenglocken das neue Jahr ein.

Kein Feuerwerk zum Jahreswechsel in der Altstadt

In der Tübinger Altstadt gibt es seit dem Neujahrsbrand in der Silvesternacht 2008/2009, in der ein Feuerwerkskörper ein historisches Haus am Marktplatz getroffen und in Brand gesetzt hatte, kein Feuerwerk mehr geben. Das hat der Gemeinderat der Universitätsstadt Tübingen damals einstimmig beschlossen.

Durch das ganzjährige Feuerwerksverbot sollen vor allem die besonders brandgefährdeten Häuser in der Innenstadt geschützt werden. Das Verbot gilt in der gesamten Altstadt nördlich Uhlandstraße, östlich Alleenbrücke bis Belthlestraße, südlich Kelternstraße bis Stadtgraben sowie westlich Mühlstraße bis Eberhardsbrücke. Wer gegen das Verbot verstößt, muss mit einer hohen Strafe rechnen.

Feuerwerksverbotszone

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Vorsicht: Auch westlich des Schlosses darf kein Feuerwerk abgebrannt werden. Siehe dazu die offizielle Karte der Feuerwerksverbotszone

Weblinks

Artikel über die Hintergründe des Verbots in Schwäbisches Tagblatt (30.06.2009)

Quellen