Lotteranlagen: Unterschied zwischen den Versionen

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(Das Herumlottern am Anlagensee ist durch den Erhalt der Lotteranlagen keineswegs gewünscht!)
(kein Unterschied)

Version vom 27. November 2011, 15:45 Uhr

Lotteranlagen sind Aufzugseinrichtungen (Balken, Rad und Seil) an Fassaden oder Giebeln. Im Rahmen der Altstadtsanierung gelten diese als erhaltenswürdig. In der Tübinger Altstadt sind Lotteranlagen mit den zugehörigen Fassadenöffnungen und Klappläden bei baulichen Vorhaben zu erhalten und instand zu setzen, sofern das Vorhaben den Bereich umfasst, in dem sich die Lotteranlage befindet.[1]

Insbesondere in Weilheim bedeutet die Erhaltung der Lotteranlagen nicht die Beibehaltung ihrer Funktionstüchtigkeit. Der Ausbau und die Nutzung des dahinterliegenden Raumes ist möglich.[2]

Quellen