Polizei: Unterschied zwischen den Versionen
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[[Datei:Konrad-Adenauer-Str-2018.jpg| | [[Datei:Konrad-Adenauer-Str-2018.jpg|mini|Rechts die blauen Gebäude von Polizeidirektion Reutlingen und Polizeirevier Tübingen, [[Konrad-Adenauer-Straße]] 30, 32 ]] | ||
[[Datei:J W Hornung - Tübinger Rathaus von hinten 1907.jpg| | [[Datei:J W Hornung - Tübinger Rathaus von hinten 1907.jpg|mini|Die [[1907]] abgerissene Polizeiwache hinter dem [[Rathaus]]]] | ||
Der Auftrag der '''Polizei''' ist die Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit. Dazu hat die Polizei, Gefahren für die öffentliche Sicherheit und teilweise auch für die Öffentliche Ordnung abzuwehren. Des Weiteren erforscht die Polizei strafbare und ordnungswidrige Handlungen, wobei sie Ermittlungen jeder Art vorzunehmen hat und alle keinen Aufschub gestattenden Anordnungen trifft, um die Verdunklung der Sache zu verhüten. Außerdem schützt die Polizei private Rechte, falls ein gerichtlicher Schutz nicht rechtzeitig zu erlangen ist und widrigenfalls die Verwirklichung des Rechts vereitelt oder wesentlich erschwert würde und nimmt sonstige ihr von Rechts wegen obliegende Aufgaben wahr. | Der Auftrag der '''Polizei''' ist die Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit. Dazu hat die Polizei, Gefahren für die öffentliche Sicherheit und teilweise auch für die Öffentliche Ordnung abzuwehren. Des Weiteren erforscht die Polizei strafbare und ordnungswidrige Handlungen, wobei sie Ermittlungen jeder Art vorzunehmen hat und alle keinen Aufschub gestattenden Anordnungen trifft, um die Verdunklung der Sache zu verhüten. Außerdem schützt die Polizei private Rechte, falls ein gerichtlicher Schutz nicht rechtzeitig zu erlangen ist und widrigenfalls die Verwirklichung des Rechts vereitelt oder wesentlich erschwert würde und nimmt sonstige ihr von Rechts wegen obliegende Aufgaben wahr. |
Version vom 22. September 2019, 22:00 Uhr
Der Auftrag der Polizei ist die Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit. Dazu hat die Polizei, Gefahren für die öffentliche Sicherheit und teilweise auch für die Öffentliche Ordnung abzuwehren. Des Weiteren erforscht die Polizei strafbare und ordnungswidrige Handlungen, wobei sie Ermittlungen jeder Art vorzunehmen hat und alle keinen Aufschub gestattenden Anordnungen trifft, um die Verdunklung der Sache zu verhüten. Außerdem schützt die Polizei private Rechte, falls ein gerichtlicher Schutz nicht rechtzeitig zu erlangen ist und widrigenfalls die Verwirklichung des Rechts vereitelt oder wesentlich erschwert würde und nimmt sonstige ihr von Rechts wegen obliegende Aufgaben wahr.
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Notruf
Telefon-Notruf: 110
Polizeirevier Tübingen (Polizeipräsidium Reutlingen)
Konrad-Adenauer-Straße 32
72072 Tübingen
Telefon: 07071. 972-0
Galerie
Polizei in Tübingen, wie es früher einmal war (Kornhausstraße)
Württembergischer Schutzpolizist 1923-1938
Polizeiposten Innenstadt im Pfleghof