Lotteranlagen: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Datei:Wäsche Seilbahn in der Judengasse.JPG|thumb|right|300px|Auch die historische Wäsche-Seilbahn in der Judengasse ist erhaltenswert]]
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'''Lotteranlagen''' sind Aufzugseinrichtungen (Balken, Rad und Seil) an Fassaden oder Giebeln. Im Rahmen der [[Altstadtsanierung]] gelten diese als erhaltenswürdig. In der Tübinger [[Altstadt]] sind Lotteranlagen mit den zugehörigen Fassadenöffnungen und Klappläden bei baulichen Vorhaben zu erhalten und instand zu setzen, sofern das Vorhaben den Bereich umfasst, in dem sich die Lotteranlage befindet.<ref>[http://www.tuebingen.de/Dateien/stadtbildsatzung.pdf (Tübinger) Stadtbildsatzung vom 27. August 2008]</ref>
'''Lotteranlagen''' sind Aufzugseinrichtungen (Balken, Rad und Seil) an Fassaden oder Giebeln. Im Rahmen der [[Altstadtsanierung]] gelten diese als erhaltenswürdig. In der Tübinger [[Altstadt]] sind Lotteranlagen mit den zugehörigen Fassadenöffnungen und Klappläden bei baulichen Vorhaben zu erhalten und instand zu setzen, sofern das Vorhaben den Bereich umfasst, in dem sich die Lotteranlage befindet.<ref>[http://www.tuebingen.de/Dateien/stadtbildsatzung.pdf (Tübinger) Stadtbildsatzung vom 27. August 2008]</ref>


Insbesondere in Weilheim bedeutet die Erhaltung der Lotteranlagen nicht die Beibehaltung ihrer Funktionstüchtigkeit. Der Ausbau und die Nutzung des dahinterliegenden Raumes ist möglich.<ref>[http://www.tuebingen.de/Dateien/ortsbildweilheim.pdf Satzung zur Gestaltung und Erhaltung des historischen Straßenbildes für den Ortskern von Weilheim (Ortsbildsatzung Weilheim)]</ref>
Insbesondere in [[Weilheim]] bedeutet die Erhaltung der Lotteranlagen nicht die Beibehaltung ihrer Funktionstüchtigkeit. Der Ausbau und die Nutzung des dahinterliegenden Raumes ist möglich.<ref>[http://www.tuebingen.de/Dateien/ortsbildweilheim.pdf Satzung zur Gestaltung und Erhaltung des historischen Straßenbildes für den Ortskern von Weilheim (Ortsbildsatzung Weilheim)]</ref>


== Quellen ==
== Quellen ==

Aktuelle Version vom 25. September 2019, 11:51 Uhr

Auch die historische Wäsche-Seilbahn in der Judengasse ist erhaltenswert

Lotteranlagen sind Aufzugseinrichtungen (Balken, Rad und Seil) an Fassaden oder Giebeln. Im Rahmen der Altstadtsanierung gelten diese als erhaltenswürdig. In der Tübinger Altstadt sind Lotteranlagen mit den zugehörigen Fassadenöffnungen und Klappläden bei baulichen Vorhaben zu erhalten und instand zu setzen, sofern das Vorhaben den Bereich umfasst, in dem sich die Lotteranlage befindet.[1]

Insbesondere in Weilheim bedeutet die Erhaltung der Lotteranlagen nicht die Beibehaltung ihrer Funktionstüchtigkeit. Der Ausbau und die Nutzung des dahinterliegenden Raumes ist möglich.[2]

Quellen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]