Rudolf Pfähler
Rudolf Ludwig Pfähler (* 1831; † 1880)[1] war ein deutscher Fotograf. Er arbeitete in Tübingen sowie später in Stuttgart und Ludwigsburg.[2]
Leben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Über das Leben von Rudolf Pfähler ist nicht viel bekannt. Der aus Stuttgart stammende Fotograf eröffnete 1855 eine Zusammenarbeit mit dem mehr als doppelt so alten Tübinger Zeichner Carl Baumann.[3] Es ist nicht bekannt, wie sich die beiden kennen lernten und was Pfähler veranlasste, nach Tübingen zu kommen. Sie hatten kein Atelier, sondern machten Fotos nur draußen und signierten diese mit „R. Pfähler und C. Baumann in Tübingen“. Sowohl die Nennung des viel jüngeren Pfähler im Firmennamen als ersten, als auch eine deutliche Abnahme der Qualität der Fotos von Baumann nach Pfählers Weggang lassen vermuten, dass er der gelernte Fotograf war und Baumann diese Kunst von ihm lernte.[3]
Die Zusammenarbeit dauerte nicht lange: Pfähler kehrte wohl im Laufe des Jahres 1856 nach Stuttgart zurück, wo er auf jeden Fall ab 1857 wieder als Fotograf tätig war. Im Laufe des Jahres 1860 betrieb er vorübergehend ein Atelier zusammen mit dem aus Tübingen angekommenen Carl Helwig. 1861/62 ist er nach Ludwigsburg weggezogen.[3]
Bekannte Arbeiten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- 1855 Porträt von Wilhelm (von) Hertz (Schiller-Nationalmuseum in Marbach am Neckar, 180*141 mm)
- 1855 Neue Aula (allererstes Foto der Neuen Aula, Archiv Corps Suevia, 143*182 mm). Besonders wenn man das Foto mit Baumanns Lithographie von der Einweihung der Neuen Aula von 1845 vergleicht, wird es deutlich, dass es mit der früheren Tradition bricht und den schlossähnlichen Charakter des Bauwerks zurückdrängt.[3]
Anmerkungen und Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Bibliographie[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Wolfgang Hesse: Ansichten aus Schwaben. Land und Leute in Aufnahmen der ersten Tübinger Lichtbildner und des Fotografen Paul Sinner (1838–1925), Gebrüder Metz : Tübingen 1989, ISBN 3-921580-79-X
- Joachim Siener: Die Photographie und Stuttgart 1839–1879, Stuttgart 1989