Gemeinderat: Unterschied zwischen den Versionen
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Der Tübinger '''Gemeinderat''' besteht aus dem [[Oberbürgermeister]] als Vorsitzendem und 40 ehrenamtlich tätigen demokratisch direkt gewählten Stadträt(inn)en. Der Gemeinderat vereinbart die Ziele und die Rahmenbedingungen des kommunalpolitischen Handelns und entscheidet über wichtige Gemeindeangelegenheiten, soweit nicht der Oberbürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist oder ihm der Gemeinderat bestimmte Aufgaben übertragen hat. | Der Tübinger '''Gemeinderat''' besteht aus dem [[Oberbürgermeister]] als Vorsitzendem und 40 ehrenamtlich tätigen demokratisch direkt gewählten Stadträt(inn)en. Der Gemeinderat vereinbart die Ziele und die Rahmenbedingungen des kommunalpolitischen Handelns und entscheidet über wichtige Gemeindeangelegenheiten, soweit nicht der Oberbürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist oder ihm der Gemeinderat bestimmte Aufgaben übertragen hat. | ||
Die letzte Kommunalwahl fand am [[7. Juni]] [[2009]] statt. Die konstituierende Sitzung fand am [[27. Juli]] [[2009]] statt.<ref>[http://www.tuebingen.de/ | Die letzte Kommunalwahl fand am [[7. Juni]] [[2009]] statt. Die konstituierende Sitzung fand am [[27. Juli]] [[2009]] statt.<ref>[http://www.tuebingen.de/gemeinderat ww.tuebingen.de/gemeinderat]</ref> | ||
== Quellen == | == Quellen == |
Version vom 23. Dezember 2011, 14:14 Uhr
Der Tübinger Gemeinderat besteht aus dem Oberbürgermeister als Vorsitzendem und 40 ehrenamtlich tätigen demokratisch direkt gewählten Stadträt(inn)en. Der Gemeinderat vereinbart die Ziele und die Rahmenbedingungen des kommunalpolitischen Handelns und entscheidet über wichtige Gemeindeangelegenheiten, soweit nicht der Oberbürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist oder ihm der Gemeinderat bestimmte Aufgaben übertragen hat.
Die letzte Kommunalwahl fand am 7. Juni 2009 statt. Die konstituierende Sitzung fand am 27. Juli 2009 statt.[1]