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| *[[20. Juni]]: Tübingen erhält die Erlaubnis, für einen [[Brunnen]] in dem "gegen [[Lustnau]] stehenden Siechenhaus" (heutiges [[Pauline-Krone-Heim]]), Wasser aus der auf Lustnauer Markung liegenden heutigen ''Täglesklinge'' beim [[Nordring]] entnehmen zu dürfen. Die Lustnauer Bürger durften als Gegenleistung ihre Erzeugnisse auf dem Tübinger [[Marktplatz |Markt]] und im [[Kornhaus]] anbieten, ohne Pflaster- oder Standgeld dafür bezahlen zu müssen. | | *Tübingen erhielt am 20.Juni 1674 die Erlaubnis, für einen [[Brunnen]] in dem "gegen [[Lustnau]] stehenden Siechenhaus" (heutiges [[Pauline-Krone-Heim]]), Wasser aus der auf Lustnauer Markung liegenden heutigen ''Täglesklinge'' beim [[Nordring]] entnehmen zu dürfen. Die Lustnauer Bürger durften als Gegenleistung ihre Erzeugnisse auf dem Tübinger [[Marktplatz |Markt]] und im [[Kornhaus]] anbieten, ohne Pflaster- oder Standgeld dafür bezahlen zu müssen. |
| *[[1. Dezember]]: Herzog Wilhelm Ludwig von Württemberg in Stuttgart befahl dem Vogt, dem Bürgermeister und dem Gericht der Stadt Tübingen, dass der Bürgermeister Johann Jacob Baur als Angehöriger des kleinen landschaftlichen Ausschusses bzw. alle seine Nachfolger in diesem Amt von den Einquartierungs- und Fronlasten zu befreien seien.<ref name="Archiv">[http://www.tuebingen.de/Dateien/A20.pdf Stadtarchiv Tübingen, Repertorium zum Bestand A20. Stadtbände vor 1806, 1388 - 1858.]</ref> <ref>[http://www.genealogienetz.de/vereine/VFWKWB/AK-Tuebingen/Quellen_Familienforschung_Tuebingen.pdf Reinhold Rau: Zur Familiengeschichte des Bürgermeisters Johann Jakob Baur (1621-1706). In: Heimatkundliche Blätter für den Kreis Tübingen, NF 37 (Jan 1970), S. 4.]</ref>
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