Diskussion:1669: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 1. Dezember 2015, 19:33 Uhr

"Seit 1669 gehört Kiebingen zu Rottenburg." Des ka' aber ed sei. In der genannten Quelle steht: : "Zu den Besitzungen [des Klosters] in der Stadt Rottenburg gehörte seit 1669 der heutige Rohrhalder Hof." Oder stammt die Info aus anderer Quelle? Dsgl. bei Kiebingen. --HubertQ (Diskussion) 18:33, 1. Dez. 2015 (CET)