Verkehrskonzept Französisches Viertel
Die öffentlichen Räume sollen möglichst vielfältig nutzbar sein, und in erster Linie für die Menschen da sein.
Ziel: die Raumkonkurrenz im dichten Stadtviertel ordnen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
In einem so verdichteten Stadtteil wie dem französischen Viertel ist es wichtig, dass der wertvolle Raum möglichst vielen zur Verfügung steht. Daher sind die Autos in den meisten Straßen - verkehrsberuhigte Zonen ohne Bordsteine - nur ein Verkehrsteilnehmer unter vielen, ihre Fahrer befinden sich auf Augenhöhe mit Fußgängern, Fahrradfahrern, Kindern und Hunden. Ohne Bordsteine, die zeigen "hier ist der Fussgänger der Chef, hier das Auto", müssen die verschiedenen Raumnutzer miteinander kommunizieren, sich wahrnehmen und aufeinander Rücksicht nehmen.
Ausnahme der Regel: eine Hauptdurchgangsstraße[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Die Hauptdurchgangstraße Aixer Straße und in ihrer Verlängerung unter anderem Teile von Wankheimer Täle und Landkutschersweg stellen die Ausnahme von der oben beschriebenen Regel dar. Hier wird - wie es lange überall Usus war - durch den Bordstein der Straßenraum aufgeteilt: hier Autos, Fahrradfahrer, Schnellere, dort Fußgänger und andere langsamere, empfindlichere.
In die Ecke, Besen! Autofahrer müssen ihre Lieblinge wegstellen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Damit die knappen und damit wertvollen öffentlichen Räume nicht dauerhaft von herumstehenden, raumfressenden Autos belegt werden, ist das Parken im Französischen Viertel nur in ausgewiesenen Zonen erlaubt:
- im Parkhaus Französisches Viertel,
- in privat gebauten Tiefgaragen wie z.B. dem PFV in der Aixer Straße und unter dem Block 25
- sowie auf bestimmten gebührenpflichtigen Parkflächen, die nicht für Bewohner als Stellplatz konzipiert wurden.
Deutschland in Reinform: Alles ist erstmal verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Auch wenn man es sich oft nicht bewusst macht: in den meisten herkömmlichen Stadträumen ist Parken erlaubt, wenn es nicht verboten ist. Hier wurde dieses Prinzip umgekehrt: wenn es nicht erlaubt ist, ist es verboten. Ein altes Vorurteil gegenüber den Deutschen feiert somit ausgerechnet im französischen Viertel fröhliche Urstände: Im Hinblick auf das Parken ist erstmal alles verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist. In anderen Ländern (und Vierteln) ist erstmal alles erlaubt, was nicht ausdrücklich verboten ist - aber oft auch nur zum Schein.