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Diese Teilung eines Grundstückes in Keller und Oberirdischen Teil ist eine Besonderheit des Baden-Württembergischen Grundbuch Rechtes.
Diese Teilung eines Grundstückes in Keller und Oberirdischen Teil ist eine Besonderheit des Baden-Württembergischen Grundbuch Rechtes.


Die von der Straße aus rechts vom Gebäude liegende Abfahrt in die Tiefgarage hat eine Ampelregelung, da die ca. 2,70 m breite Einfahrt mit einer 90° Kurve im unteren Teil nicht zu überblicken ist. Deshalb wurde vor der Ampel und der eigentlichen Abfahrt Platz für bis zu zwei Autos geschaffen die dort den ausfahrenden Verkehr passieren lassen können ohne auf der Straße den fließenden Verkehr zu behindern. Alternativ wäre nur eine für Begegnungsverkehr breit genug gebaute Einfahrt erlaubt gewesen. Eine solche Einfahrt findet man im [[Landkutschersweg]] bei zur Tiefgarage unter dem so genannten [[Block 25]].
Die von der Straße aus betrachtet rechts (westlich) vom Gebäude liegende Abfahrt in die Tiefgarage hat eine Ampelregelung, da die ca. 2,70 m breite Einfahrt mit einer 90° Kurve im unteren Teil nicht zu überblicken ist. Deshalb wurde vor der Ampel und der eigentlichen Abfahrt Platz für bis zu zwei Autos geschaffen die dort den ausfahrenden Verkehr passieren lassen können ohne auf der Straße den fließenden Verkehr zu behindern. Alternativ wäre nur eine für Begegnungsverkehr breit genug gebaute Einfahrt erlaubt gewesen. Eine solche Einfahrt findet man im [[Landkutschersweg]] bei zur Tiefgarage unter dem so genannten [[Block 25]]. Leider ist die Ampelanlage immer wieder defekt oder eines der Signallicht ist ausgefallen.


Es sind knapp über 50 Stellplätze vorhanden. Davon ist die Hälfte auf den oberen Ebenen der Doppelparker auch für Fahrzeuge wie VW-Busse (ohne Aufbauten) geeignet. Das maximal zulässige tatsächliche Autogewicht muss unter 2.000 kg betragen. Dieses wird bereits von einem leeren Mercedes M-Klasse Fahrzeug um über 5% überschritten.
Es sind knapp über 50 Stellplätze vorhanden. Davon ist die Hälfte auf den oberen Ebenen der Doppelparker auch für Fahrzeuge wie VW-Busse (ohne Aufbauten) geeignet. Das maximal zulässige tatsächliche Autogewicht muss unter 2.000 kg betragen. Dieses wird bereits von einem leeren Mercedes M-Klasse Fahrzeug um über 5% überschritten.

Version vom 28. Juli 2008, 00:38 Uhr

PFV steht für "Parken im Französischem Viertel" und bezeichnet eine von einer Baugruppe unter dem Gebäude in der Aixer Straße 66 angelegte Tiefgarage mit hydraulischen Doppelparkern. Diese Baugruppe ist nicht identisch mit der des Gebäudes ab Oberkante des Gelände. Das Haus dadrüber hat im EG seine eigene von der im Keller unabhängige Parkierungsanlage mit dreifach Parkern.

Diese Teilung eines Grundstückes in Keller und Oberirdischen Teil ist eine Besonderheit des Baden-Württembergischen Grundbuch Rechtes.

Die von der Straße aus betrachtet rechts (westlich) vom Gebäude liegende Abfahrt in die Tiefgarage hat eine Ampelregelung, da die ca. 2,70 m breite Einfahrt mit einer 90° Kurve im unteren Teil nicht zu überblicken ist. Deshalb wurde vor der Ampel und der eigentlichen Abfahrt Platz für bis zu zwei Autos geschaffen die dort den ausfahrenden Verkehr passieren lassen können ohne auf der Straße den fließenden Verkehr zu behindern. Alternativ wäre nur eine für Begegnungsverkehr breit genug gebaute Einfahrt erlaubt gewesen. Eine solche Einfahrt findet man im Landkutschersweg bei zur Tiefgarage unter dem so genannten Block 25. Leider ist die Ampelanlage immer wieder defekt oder eines der Signallicht ist ausgefallen.

Es sind knapp über 50 Stellplätze vorhanden. Davon ist die Hälfte auf den oberen Ebenen der Doppelparker auch für Fahrzeuge wie VW-Busse (ohne Aufbauten) geeignet. Das maximal zulässige tatsächliche Autogewicht muss unter 2.000 kg betragen. Dieses wird bereits von einem leeren Mercedes M-Klasse Fahrzeug um über 5% überschritten.