Gemeinderat: Unterschied zwischen den Versionen
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Der Tübinger '''Gemeinderat''' besteht aus dem [[Oberbürgermeister]] als Vorsitzendem und 40 ehrenamtlich tätigen demokratisch direkt gewählten Stadträt(inn)en. Der Gemeinderat vereinbart die Ziele und die Rahmenbedingungen des kommunalpolitischen Handelns und entscheidet über wichtige Gemeindeangelegenheiten, soweit nicht der Oberbürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist oder ihm der Gemeinderat bestimmte Aufgaben übertragen hat. | Der Tübinger '''Gemeinderat''' besteht aus dem [[Oberbürgermeister]] als Vorsitzendem und 40 ehrenamtlich tätigen demokratisch direkt gewählten Stadträt(inn)en. Der Gemeinderat vereinbart die Ziele und die Rahmenbedingungen des kommunalpolitischen Handelns und entscheidet über wichtige Gemeindeangelegenheiten, soweit nicht der Oberbürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist oder ihm der Gemeinderat bestimmte Aufgaben übertragen hat. | ||
Die letzte Kommunalwahl fand | Die letzte Kommunalwahl fand im Mai [[2014]] statt.<ref>[https://www.tuebingen.de/wahlen#/1561 tuebingen.de Wahlen]</ref> <ref>[http://www.kreis-tuebingen.de/,Lde/Startseite/Kreistag/wahlen.html kreis-tuebingen.de Wahlen]</ref> | ||
==Siehe auch== | |||
[[Kommunalwahl (2009)]] | |||
== Quellen == | == Quellen == | ||
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Version vom 22. Januar 2017, 17:06 Uhr
Der Tübinger Gemeinderat besteht aus dem Oberbürgermeister als Vorsitzendem und 40 ehrenamtlich tätigen demokratisch direkt gewählten Stadträt(inn)en. Der Gemeinderat vereinbart die Ziele und die Rahmenbedingungen des kommunalpolitischen Handelns und entscheidet über wichtige Gemeindeangelegenheiten, soweit nicht der Oberbürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist oder ihm der Gemeinderat bestimmte Aufgaben übertragen hat.
Die letzte Kommunalwahl fand im Mai 2014 statt.[1] [2]