Erster Bürgermeister: Unterschied zwischen den Versionen

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Tübingen hat neben dem [[Oberbürgermeister]] auch einen '''Ersten Bürgermeister'''. Seit [[3. Juli]] [[2014]] ist dies [[Christine Arbogast]], davor war es seit [[2006]] [[Michael Lucke]]. Sie ist die ständige allgemeine Stellvertreterin des Oberbürgermeisters.  
Tübingen hat neben dem [[Oberbürgermeister]] auch einen '''Ersten Bürgermeister'''. Dieser wird vom Gemeinderat für acht Jahre gewählt. Wiederwahl ist möglich. Seit [[3. Juli]] [[2014]] ist dies [[Christine Arbogast]], davor war es seit [[2006]] [[Michael Lucke]]. Sie ist die ständige allgemeine Stellvertreterin des Oberbürgermeisters.  
Bereiche der Stadtverwaltung, für die sie zuständig ist, sind:
Bereiche der Stadtverwaltung, für die sie zuständig ist, sind:
* [[Fachbereich Bürgerdienste, Sicherheit und Ordnung]],  
* [[Fachbereich Bürgerdienste, Sicherheit und Ordnung]],  

Version vom 16. November 2015, 16:00 Uhr

Tübingen hat neben dem Oberbürgermeister auch einen Ersten Bürgermeister. Dieser wird vom Gemeinderat für acht Jahre gewählt. Wiederwahl ist möglich. Seit 3. Juli 2014 ist dies Christine Arbogast, davor war es seit 2006 Michael Lucke. Sie ist die ständige allgemeine Stellvertreterin des Oberbürgermeisters. Bereiche der Stadtverwaltung, für die sie zuständig ist, sind:

Quelle

http://www.tuebingen.de/ebm