Freiwilliger Arbeitsdienst
Der Freiwillige Arbeitsdienst (kurz FAD) war ein Arbeitsdienst in der Weimarer Republik. Er wurde 1931 unter der Regierung Brüning gegründet.
Geschichte
Die gesetzlichen Grundlagen dazu wurden mit der Notverordnung vom 5. Juni 1931 im § 139a des Gesetzes für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung geschaffen. Nach Artikel 1 der Ausführungsverordnung vom 3. August 1931 durfte er nur für gemeinnützige zusätzliche Arbeiten eingesetzt werden.[1] Über groß angelegte Programme wurden arbeitslose Jugendliche oder Erwachsene beschäftigt. Der ursprüngliche Gemeinnutzen der Einsätze wich seit der Machtergreifung der Nationalsozialisten einem überwiegend militärisch definierten Nutzen. 1935 resultierte daraus der Reichsarbeitsdienst (RAD).
Gedenksteine
In der Nähe von Bebenhausen gibt es zwei Gedenksteine. Einer erinnert an drei junge Leute des Freiwilligen Arbeitsdienstes, die dort mit einem Auto tödlich verunglückten.[2][3]
Inschrift:
"Das Lager
Bebenhausen
seinen toten Kameraden
Walter Beck † 29.11.1933
Wilhelm Fischer † 29.11.1933
Karl Maurer † 29.11.1933
Deutschland muss leben, und
wenn wir sterben müssen."
Quellen
- ↑ Julius Kaliski: Freiwilliger Arbeitsdienst. In: Sozialistische Monatshefte. 38. Jg., Heft 6, 1932, S. 500–503.
- ↑ www.denksteine-schoenbuch.de/ADenkmal.php?nr=E006E0
- ↑ www.denksteine-schoenbuch.de/PDF/E006.pdf