Bearbeiten von „Adalbert von Entringen

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'''Adalbert von Entringen''', '''Adalbertus de Antringen''' oder '''Adalbert van Antringen''' war im [[11. Jahrhundert|11.]] und [[12. Jahrhundert]] ein adliger Herr in [[Entringen]].
'''Adalbert von Entringen''' oder '''Adalbert van Antringen''' war im 12. Jahrhundert ein adliger Herr in [[Entringen]].


Er war ein Verwandter des Landold von Entringen und der adligen Stifter des Klosters St. Georgen im Schwarzwald Hezelo (†1088) und Hesso (†1114). Hezelo sorgte dafür, dass, wenn sein einziger Sohn Hermann ohne einen rechtmäßigen Nachkommen sterben würde, das Erbe, das ihm und seinem Sohn gehörte, dem Märtyrer St. Georg unterstellt werde. Daher rief er seine Verwandten zusammen, nämlich Landold und Adelbert von Entringen, weil die als Nächste sonst seine und seines Sohnes Erben sein würden. Er und sein Sohn übergaben alles, was sie rechtmäßig besaßen, sowohl Leute als auch Gut, außer dem, was sie in Oggelshausen hatten, der Redlichkeit dieser Entringer Verwandten und verpflichteten diese, dass, wenn sein Sohn sterbe, sie die Hofleute behalten mögen, der ganze Rest aber dem Kloster St. Georg mitsamt dem geschuldetem Recht zufalle.<ref>Michael Buhlmann: [http://www.michael-buhlmann.de/PDF_Texte/mbhp_hb20_1_pdf.pdf Zähringer und Staufer – die politische Zweiteilung des deutschen Südwestens im hohen Mittelalter.]</ref>
Er war ein Verwandter des Landold von Entringen und der adligen Stifter des Klosters St. Georgen im Schwarzwald Hezelo (†1088) und Hesso (†1114). Hezelo sorgte dafür, dass, wenn sein einziger Sohn Hermann ohne einen rechtmäßigen Nachkommen sterben würde, das Erbe, das ihm und seinem Sohn gehörte, dem Märtyrer St. Georg unterstellt werde. Daher rief er seine Verwandten zusammen, nämlich Landold und Adelbert von Entringen, weil die als Nächste sonst seine und seines Sohnes Erben sein würden. Er und sein Sohn übergaben alles, was sie rechtmäßig besaßen, sowohl Leute als auch Gut, außer dem, was sie in Oggelshausen hatten, der Redlichkeit dieser Entringer Verwandten und verpflichteten diese, dass, wenn sein Sohn sterbe, sie die Hofleute behalten mögen, der ganze Rest aber dem Kloster St. Georg mitsamt dem geschuldetem Recht zufalle.<ref>Michael Buhlmann: [http://www.michael-buhlmann.de/PDF_Texte/mbhp_hb20_1_pdf.pdf Zähringer und Staufer – die politische Zweiteilung des deutschen Südwestens im hohen Mittelalter.]</ref>
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[[Kategorie:Geschichte]]
[[Kategorie:Ammerbuch]]
[[Kategorie:Ammerbuch]]
[[Kategorie:Leute]]
[[Kategorie:Leute]]
[[Kategorie:Adlige]]
[[Kategorie:Geschichte]]
[[Kategorie:Mittelalter]]
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