Polizei: Unterschied zwischen den Versionen

Aus TUEpedia
Wechseln zu:Navigation, Suche
(TaTüTaTa)
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 2: Zeile 2:


<gallery  perrow="5">
<gallery  perrow="5">
Datei:Michael Schwelling - Tübingen wie es einmal war.jpg|Polizei in Tübingen wie sie einmal war
Datei:Michael Schwelling - Tübingen wie es einmal war.jpg|Polizei in Tübingen wie es einmal war
Datei:Württembergischer Schutzpolizist 1923-1938.JPG|Württembergischer Schutzpolizist [[1923]]-[[1938]]
Datei:Württembergischer Schutzpolizist 1923-1938.JPG|Württembergischer Schutzpolizist [[1923]]-[[1938]]
Datei:Polizeiposten Innenstadt.jpg|Polizeiposten Innenstadt im [[Pfleghof]]
Datei:Polizeiposten Innenstadt.jpg|Polizeiposten Innenstadt im [[Pfleghof]]

Version vom 3. Februar 2013, 10:07 Uhr

Der Auftrag der Polizei ist die Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit. Dazu hat die Polizei durch Polizeiverfügungen und sonstige Maßnahmen auch durch Polizeiverordnungen Gefahren für die öffentliche Sicherheit und teilweise auch für die Öffentliche Ordnung abzuwehren. Des Weiteren erforscht die Polizei strafbare und ordnungswidrige Handlungen, wobei sie Ermittlungen jeder Art vorzunehmen hat und alle keinen Aufschub gestattenden Anordnungen trifft, um die Verdunklung der Sache zu verhüten. Außerdem schützt die Polizei private Rechte, falls ein gerichtlicher Schutz nicht rechtzeitig zu erlangen ist und widrigenfalls die Verwirklichung des Rechts vereitelt oder wesentlich erschwert würde und nimmt sonstige ihr von Rechts wegen obliegende Aufgaben wahr.

Siehe auch

Rechtshinweis