Polizei: Unterschied zwischen den Versionen

Aus TUEpedia
Wechseln zu:Navigation, Suche
(Quelle: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Polizei_(Deutschland)&action=edit -- Autorenliste siehe dort)
 
(TaTüTaTa)
Zeile 1: Zeile 1:
Der Auftrag der '''Polizei''' ist die Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit. Dazu hat die Polizei durch Polizeiverfügungen und sonstige Maßnahmen auch durch Polizeiverordnungen Gefahren für die öffentliche Sicherheit und teilweise auch für die Öffentliche Ordnung abzuwehren ([[Kriminalprävention]]). Des Weiteren erforscht die Polizei strafbare und ordnungswidrige Handlungen, wobei sie Ermittlungen jeder Art vorzunehmen hat und alle keinen Aufschub gestattenden Anordnungen trifft, um die Verdunklung der Sache zu verhüten. Außerdem schützt die Polizei private Rechte, falls ein gerichtlicher Schutz nicht rechtzeitig zu erlangen ist und widrigenfalls die Verwirklichung des Rechts vereitelt oder wesentlich erschwert würde und nimmt sonstige ihr von Rechts wegen obliegende Aufgaben wahr.
Der Auftrag der '''Polizei''' ist die Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit. Dazu hat die Polizei durch Polizeiverfügungen und sonstige Maßnahmen auch durch Polizeiverordnungen Gefahren für die öffentliche Sicherheit und teilweise auch für die Öffentliche Ordnung abzuwehren. Des Weiteren erforscht die Polizei strafbare und ordnungswidrige Handlungen, wobei sie Ermittlungen jeder Art vorzunehmen hat und alle keinen Aufschub gestattenden Anordnungen trifft, um die Verdunklung der Sache zu verhüten. Außerdem schützt die Polizei private Rechte, falls ein gerichtlicher Schutz nicht rechtzeitig zu erlangen ist und widrigenfalls die Verwirklichung des Rechts vereitelt oder wesentlich erschwert würde und nimmt sonstige ihr von Rechts wegen obliegende Aufgaben wahr.


<gallery  perrow="5">
<gallery  perrow="5">
Zeile 8: Zeile 8:
Datei:Landespolizeidirektion Tübigen.jpg|Abzeichen der Landespolizeidirektion Tübigen.jpg
Datei:Landespolizeidirektion Tübigen.jpg|Abzeichen der Landespolizeidirektion Tübigen.jpg
</gallery>
</gallery>
== Siehe auch ==
[[Datei:Icon-Rechtshinweis-blau2-Asio.svg|rechts|50px|float|Rechtshinweis]]
* [[:Kategorie:Rechtsthemen|Hinweise zu Rechtsthemen]]
[[Kategorie:Rechtsthemen]]

Version vom 2. Februar 2013, 23:02 Uhr

Der Auftrag der Polizei ist die Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit. Dazu hat die Polizei durch Polizeiverfügungen und sonstige Maßnahmen auch durch Polizeiverordnungen Gefahren für die öffentliche Sicherheit und teilweise auch für die Öffentliche Ordnung abzuwehren. Des Weiteren erforscht die Polizei strafbare und ordnungswidrige Handlungen, wobei sie Ermittlungen jeder Art vorzunehmen hat und alle keinen Aufschub gestattenden Anordnungen trifft, um die Verdunklung der Sache zu verhüten. Außerdem schützt die Polizei private Rechte, falls ein gerichtlicher Schutz nicht rechtzeitig zu erlangen ist und widrigenfalls die Verwirklichung des Rechts vereitelt oder wesentlich erschwert würde und nimmt sonstige ihr von Rechts wegen obliegende Aufgaben wahr.

Siehe auch

Rechtshinweis