Pfalzgrafen

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Die wichtigsten Pfalzgrafenwappen

Die Pfalzgrafen von Tübingen waren ein schwäbisches Adelsgeschlecht, das von den Grafen von Nagold abstammte. Sie erwarben ausgedehnten Besitz und taten sich besonders bei der Gründung von Klöstern hervor.

Hugo I. (1125–1152) war ab 1146 der erste Pfalzgraf von Tübingen. Vermutlich beruhte seine Rangerhöhung auf Diensten, die er dem 1138 zum König gewählten Staufer Konrad III. geleistet hatte. Die Pfalzgrafenwürde war damals nicht mehr mit der ursprünglichen Aufgabe der Betreuung einer Königspfalz verbunden, sondern bedeutete eine Art Kontrollfunktion und Vertretung des Königs innerhalb der Stammesherzogtümer und damit auch die zweite Position nach dem Herzog innerhalb des Herzogtums. Damit verbunden war eine Rangerhöhung vor anderen Grafen des Herzogtums und das Recht, das Richteramt an Königs Statt auszuüben. Damit einher gingen Jagd-, Zoll- und Münzrecht, wie der seit 1185 auftretende Tübinger Pfennig zeigt.

Die Zersplitterung in einzelne Nebenlinien, eine aufwendige Hofhaltung und großzügige Schenkungen an die von ihnen gegründeten Klöster führten zum wirtschaftlichen Niedergang der Familie. Den längsten Bestand hatten die Zweige Tübingen-Lichteneck (bis 1664) und die Grafen von Montfort in Tettnang (1779).[1]

Die Liste der Wappen mit dem Emblem der Pfalzgrafen von Tübingen enthält über 20 Städte und Landkreise. Das ursprüngliche Wappen der Tübinger Pfalzgrafen zeigt eine rote Fahne mit drei Hängeln (Gonfanon), volkstümlich auch als „Lehensfahne“ oder „Kirchenfahne“ bezeichnet, mit goldenen Ringen und Fransen im goldenen Schild. Aus diesem Wappen wurden im Laufe der Jahrhunderte verschiedene Familien- und Kommunalwappen abgeleitet.

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