Bearbeiten von „Georg Calwer“
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Als alter Mann von etwa 80 Jahren hatte er bei einem [[Pfäffingen|Pfäffinger]] Juden einen Kredit von 50 fl. aufgenommen, für den er bis zur Rückerstattung zwei Pfennig Zins wöchentlich zahlte. Damit hatte Calwer gegen die württembergische Landesordnung verstoßen, die Geld- und Pfandleihe der herzoglichen Untertanen bei jüdischen Kreditgebern als strafwürdiges Vergehen definierte. Gegen seine drohende harte Bestrafung mit Haft und Landesverweis setzten sich die Tübinger Räte beim Herzog ein, man solle statt der festgeschriebenen Strafe in Anbetracht des hohen Alters des Beschuldigten und seiner Verdienste als ehemaliger Amtsträger nur eine Geldbuße von 10 fl. einfordern oder ihn gänzlich begnadigen, was der Herzog schließlich auch bewilligte. Der Ortsherr von Pfäffingen, Hans von Gültlingen, wurde angewiesen, den Juden, der Calwer Kredit gegeben hatte, zügig auszuwweisen, denn sein Besitz sei württembergisches Lehensgut und daher sei dort kein Jude zu dulden.<ref>Rolf Kiessling, Anke Sczesny: [http://books.google.de/books?id=hAO8ZU_v4G8C&lpg=PA121&ots=Yrt5ReUim5&dq=%22Georg%20Calwer%22&hl=en&pg=PA121#v=onepage&q=%22Georg%20Calwer%22&f=false Räume und Wege: jüdische Geschichte im Alten Reich, 1300-1800, Akademie Verlag, 2007, 377 Seiten]</ref> <ref>Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 206, Bü 4722.</ref> | Als alter Mann von etwa 80 Jahren hatte er bei einem [[Pfäffingen|Pfäffinger]] Juden einen Kredit von 50 fl. aufgenommen, für den er bis zur Rückerstattung zwei Pfennig Zins wöchentlich zahlte. Damit hatte Calwer gegen die württembergische Landesordnung verstoßen, die Geld- und Pfandleihe der herzoglichen Untertanen bei jüdischen Kreditgebern als strafwürdiges Vergehen definierte. Gegen seine drohende harte Bestrafung mit Haft und Landesverweis setzten sich die Tübinger Räte beim Herzog ein, man solle statt der festgeschriebenen Strafe in Anbetracht des hohen Alters des Beschuldigten und seiner Verdienste als ehemaliger Amtsträger nur eine Geldbuße von 10 fl. einfordern oder ihn gänzlich begnadigen, was der Herzog schließlich auch bewilligte. Der Ortsherr von Pfäffingen, Hans von Gültlingen, wurde angewiesen, den Juden, der Calwer Kredit gegeben hatte, zügig auszuwweisen, denn sein Besitz sei württembergisches Lehensgut und daher sei dort kein Jude zu dulden.<ref>Rolf Kiessling, Anke Sczesny: [http://books.google.de/books?id=hAO8ZU_v4G8C&lpg=PA121&ots=Yrt5ReUim5&dq=%22Georg%20Calwer%22&hl=en&pg=PA121#v=onepage&q=%22Georg%20Calwer%22&f=false Räume und Wege: jüdische Geschichte im Alten Reich, 1300-1800, Akademie Verlag, 2007, 377 Seiten]</ref> <ref>Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 206, Bü 4722.</ref> | ||
Die Tübinger [[Calwerstraße]] ist nach ihm und seinem Vater benannt | Die Tübinger [[Calwerstraße]] ist nach ihm und seinem Vater benannt. | ||
== Quellen == | == Quellen == |