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Ehrungsordnung

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Seit 2016 hat Tübingen eine neue Ehrungsordnung, die der Gemeinderat verabschiedete. Demnach darf der Gemeinderat 25 Hölderlin-Plaketten für "herausragende" Verdienste vergeben, der Oberbürgermeister darf 50 "Uhland-Plaketten" für "besondere" Verdienste verleihen. Die jeweilige Obergrenze bezieht sich auf aktuell lebende Träger*innen und soll eine Inflation vermeiden.[1]

Quellen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]