Ehrungsordnung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus TUEpedia
Wechseln zu:Navigation, Suche
(neuer Artikel)
 
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
 
Zeile 1: Zeile 1:
Seit [[2016]] hat Tübingen eine neue '''Ehrungsordnung''', die der [[Gemeinderat]] verabschiedete. Demnach darf der [[Gemeindrat]] 25 '''[[Hölderlin-Plaketten]] für "herausragende" Verdienste vergeben, der [[Oberbürgermeister]] darf 50 "[[Uhland-Plaketten]] für "besondere" Verdienste verleihen. Die jeweilige Obergrenze bezieht sich auf aktuell lebende Träger*innen und soll eine Inflation vermeiden.<ref>https://www.tuebingen.de/Dateien/29_nje_anlage_neujahrsrede_2017.pdf</ref>
Seit [[2016]] hat Tübingen eine neue '''Ehrungsordnung''', die der [[Gemeinderat]] verabschiedete. Demnach darf der [[Gemeinderat]] 25 [[Hölderlin-Plakette|Hölderlin-Plaketten]] für "herausragende" Verdienste vergeben, der [[Oberbürgermeister]] darf 50 "[[Uhland-Plakette|Uhland-Plaketten]]" für "besondere" Verdienste verleihen. Die jeweilige Obergrenze bezieht sich auf aktuell lebende Träger*innen und soll eine Inflation vermeiden.<ref>https://www.tuebingen.de/Dateien/29_nje_anlage_neujahrsrede_2017.pdf</ref>


== Quellen ==
== Quellen ==

Aktuelle Version vom 28. Januar 2017, 15:27 Uhr

Seit 2016 hat Tübingen eine neue Ehrungsordnung, die der Gemeinderat verabschiedete. Demnach darf der Gemeinderat 25 Hölderlin-Plaketten für "herausragende" Verdienste vergeben, der Oberbürgermeister darf 50 "Uhland-Plaketten" für "besondere" Verdienste verleihen. Die jeweilige Obergrenze bezieht sich auf aktuell lebende Träger*innen und soll eine Inflation vermeiden.[1]

Quellen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]