Bearbeiten von „Georg Calwer“
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'''Georg Calwer''' († [[1618]]) war ein verdienter [[Bürgermeister]] von Tübingen ebenso wie sein Vater [[Melchior Metzger]], genannt Calwer († [[1563]]).<ref>Adressbuch Tübingen von 1977.</ref> | '''Georg Calwer''' († [[1618]]) war ein verdienter [[Oberbürgermeister|Bürgermeister]] von Tübingen ebenso wie sein Vater [[Melchior Metzger]], genannt Calwer († [[1563]]).<ref>Adressbuch Tübingen von 1977.</ref> | ||
Er besaß das Haus [[Am Markt]] 11 mit der heutigen [[Marktschenke]] und sein Bruder [[Jakob Calwer]] kaufte [[1582]] das Haus [[Am Markt]] 13 vom Junker Burkhard von Bondorf, in dem bereits [[1569]] die [[Mayer´sche Apotheke am Markt]] eingerichtet worden war.<ref>[http://rzbl04.biblio.etc.tu-bs.de:8080/docportal/servlets/MCRFileNodeServlet/DocPortal_derivate_00009478/DWL/00000139.pdf Literatur zur Geschichte der Tübinger Häuser und Apotheken]</ref> | Er besaß das Haus [[Am Markt]] 11 mit der heutigen [[Marktschenke]] und sein Bruder [[Jakob Calwer]] kaufte [[1582]] das Haus [[Am Markt]] 13 vom Junker Burkhard von Bondorf, in dem bereits [[1569]] die [[Mayer´sche Apotheke am Markt]] eingerichtet worden war.<ref>[http://rzbl04.biblio.etc.tu-bs.de:8080/docportal/servlets/MCRFileNodeServlet/DocPortal_derivate_00009478/DWL/00000139.pdf Literatur zur Geschichte der Tübinger Häuser und Apotheken]</ref> | ||
Als alter Mann von etwa 80 Jahren hatte er bei einem [[Pfäffingen|Pfäffinger]] Juden einen Kredit von 50 fl. aufgenommen, für den er bis zur Rückerstattung zwei Pfennig Zins wöchentlich zahlte. Damit hatte Calwer gegen die württembergische Landesordnung verstoßen, die Geld- und Pfandleihe der herzoglichen Untertanen bei jüdischen Kreditgebern als strafwürdiges Vergehen definierte. Gegen seine | Als alter Mann von etwa 80 Jahren hatte er bei einem [[Pfäffingen|Pfäffinger]] Juden einen Kredit von 50 fl. aufgenommen, für den er bis zur Rückerstattung zwei Pfennig Zins wöchentlich zahlte. Damit hatte Calwer gegen die württembergische Landesordnung verstoßen, die Geld- und Pfandleihe der herzoglichen Untertanen bei jüdischen Kreditgebern als strafwürdiges Vergehen definierte. Gegen seine Bestrafung setzten sich die Tübinger Räte beim Herzog ein, man solle statt der festgeschriebenen Strafe in Anbetracht des hohen Alters des Beschuldigten und seiner Verdienste als ehemaliger Amtsträger nur eine Geldbuße von 10 fl. einfordern oder ihn gänzlich begnadigen, was der Herzog schließlich auch bewilligte.<ref>Rolf Kiessling, Anke Sczesny: [http://books.google.de/books?id=hAO8ZU_v4G8C&lpg=PA121&ots=Yrt5ReUim5&dq=%22Georg%20Calwer%22&hl=en&pg=PA121#v=onepage&q=%22Georg%20Calwer%22&f=false Räume und Wege: jüdische Geschichte im Alten Reich, 1300-1800, Akademie Verlag, 2007, 377 Seiten]</ref> | ||
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