Kategorie:Hochhaus

Aus TUEpedia
Wechseln zu:Navigation, Suche

Ein Hochhaus ist ein Gebäude, bei dem der Fußboden mindestens eines Aufenthaltsraumes mehr als 22 m über der für das Aufstellen von Feuerwehrfahrzeugen notwendigen Fläche liegt.[1]


Quellen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Landesbauordnung Baden-Württemberg, Fassung vor 5. März 2010, § 2 Absatz 4 Satz 2. Jetzt in der neuen Ausgabe der LBO BW durch Gebäudeklassen ersetzt.


Seiten in der Kategorie „Hochhaus“

Folgende 9 Seiten sind in dieser Kategorie, von 9 insgesamt.

Medien in der Kategorie „Hochhaus“

Folgende 11 Dateien sind in dieser Kategorie, von 11 insgesamt.