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Kategorie:Hochhaus

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Ein Hochhaus ist ein Gebäude, bei dem der Fußboden mindestens eines Aufenthaltsraumes mehr als 22 m über der für das Aufstellen von Feuerwehrfahrzeugen notwendigen Fläche liegt.[1]


Quellen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Landesbauordnung Baden-Württemberg, Fassung vor 5. März 2010, § 2 Absatz 4 Satz 2. Jetzt in der neuen Ausgabe der LBO BW durch Gebäudeklassen ersetzt.


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