Johann Ludwig Huber
Johann Ludwig Huber (* 1723 in Großheppach, Württemberg, † 1800 in Stuttgart), war Tübinger Oberamtmann, Jurist und ev. Kirchenliederdichter.
Er wurde als Pfarrerssohn geboren, "besuchte seit 1737 die Niederen Seminare in Denkendorf und Maulbronn, studierte in Tübingen Theologie und erwarb sich 1743 die Magisterwürde. Nach dem Tod seines Vaters wandte er sich dem Studium der Rechtswissenschaft zu, promovierte 1749 zum Lizentiaten der Rechte und wurde Advokat beim Hofgericht in Stuttgart. 1751 trat Huber in den Staatsdienst ein. Er verwaltete bis 1756 die Vogtei Nagold, dann die Vogtei Lustnau und wurde 1762 mit dem Rang und Titel eines Regierungsrats Oberamtmann von Tübingen.
Als der durch seine Willkürherrschaft bekannte Herzog Karl Eugen 1764 ohne Zustimmung der Landstände eine allgemeine Steuerveränderung durchführen und den Militärbeitrag des Landes um die Hälfte erhöhen wollte, protestierte Huber freimütig dagegen, so dass die Tübinger Amtsversammlung die von ihr begehrte Zustimmung zu diesem neuen Steuerplan verweigerte. Ohne dass ein Verhör oder eine förmliche Verurteilung stattgefunden hatte, wurde er im Juni 1764 seines Amts entsetzt, verhaftet und mit dem Bürgermeister Jakob Heinrich Dann und zwei anderen angesehenen Bürgern auf die Festung Hohenasperg gebracht. Auf Verwendung des kaiserlichen Gesandten durfte er nach sechs Monaten nach Tübingen zurückkehren. Da Huber ohne Amt und Einkommen war, gewährten ihm die Landstände eine jährliche Pension. Auf dringende Bitten seines alten Freundes, des Regierungspräsidenten von Gemmingen, zog er 1788 nach Stuttgart." [1]
Die Huberstraße in der Südstadt ist nach ihm benannt.
Quellen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- ↑ Biographisch-Bibliographisches Kirchenlexikon, Autor: Friedrich Wilhelm Bautz, 1990