Berufsverbot

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Am 28. Januar 1972 beschloss die Ministerpräsidentenkonferenz zusammen mit dem Bundeskanzler Willy Brandt, dass Bewerber und Beschäftigte des öffentlichen Dienstes auf ihre Verfassungstreue hin geprüft werden sollten. Dieser  sog. „Radikalenerlass“ war eine Reaktion auf den von Rudi Dutschke  1967 propagierten  „Marsch durch die Institutionen“.  Die Umsetzung des Radikalenerlasses von 1972  erfolgte durch die Bundesländer, wobei sich Baden-Württemberg  mit dem sog. „Schiess-Erlass“ durch den Innenminister Karl Schiess besonders hervortat.  Massenhafte Regelanfragen beim Verfassungsschutz führten in Baden-Württemberg zu 222 Nichteinstellungen und 66 Entlassungen. [1]

Betroffen waren vor allem Mitglieder der  DKP bzw. des MSB Spartakus (1971 als Studentenverband der DKP gegründet), wobei allein die formale Mitgliedschaft oder eine Kandidatur auf einer Liste ausreichte, um sie vom Staats- bzw. Schuldienst fernzuhalten, was für die Betroffenen, teilweise nach erfolglosen gerichtlichen Klagen auf Einstellung,  eine berufliche Umorientierung  notwendig machte. So berichtete das Tagblatt am 21.12.2011 über den Reutlinger Wolfgang Kohla.[2] Auch Heidrun Haug (1978-1987 im Tübinger Gemeinderat) wurde wegen ihrer DKP-Mitgliedschaft nach dem Studium der Weg in die Schule durch Berufsverbot verwehrt. Nach einem Zusatzstudium in Kommunikationswissenschaft gründete sie erfolgreich 2001 ihre Agentur "Storymaker" in Tübingen.[3]

Lothar Letsche, selbst Betroffener, hat viele weitere Fälle und bundesweite Aktionen gegen den Radikalenerlass auf seiner Seite  www.berufsverbote.de   dokumentiert. Hier hat er Fälle aus Baden-Württemberg aufgeführt. [4]

Erst im Jahr 2000 gab es nach einer Initiative von SPD, Grünen und FDP im Landtag Baden-Württemberg die Möglichkeit, wieder als Bewerber in den Schuldienst eingestellt zu werden, was bereits einige Jahre vorher in anderen Bundesländern möglich war. So konnte z.B. Anton Brenner (Stadt- und Kreisrat der Linken) ab dem Jahr 2000 noch als Deutsch- und Religionslehrer tätig sein.

2022, also zum 50-jährigen "Jubiläum" des Radikalenerlasses - die Betroffenen im Rentenalter - gab es vielfach Forderungen einen Entschädigungsfond einzurichten, um bei Fällen von Altersarmut die Verluste durch die Nicht-Einstellung auszugleichen.  Ministerpräsident Winfried Kretschmann, vom Erlass früher selbst bedroht [5] , hat zwar Fehler eingeräumt, aber eine Rehabilitierung ausgeschlossen.

Oliver Stenzel beschreibt in einem Artikel der Kontext:Wochenzeitung vom 17.01.2024 [6] , dass mehrere Kommunen, vor allem der Universitätsstädte Druck machen, um einen Fond einzurichten. Dort wird auf weitere Artikel von O. Stenzel zum Thema Radikalenerlass verwiesen, u.a. ein Treffen von MP Kretschmann mit Betroffenen im Jahr 2023 in der Villa Reitzenstein. [7]

Auch der Tübinger Gemeinderat hat am 24.07.2023  mit 23 Ja-Stimmen (SPD, Linke, FRAKTION, AL/Grüne) bei 7 Enthaltungen (AL/Grüne, CDU, Tübinger Liste) und 4 Gegenstimmen (Tübinger Liste, FDP, OBM Palmer) dem interfraktionellen Antrag [8] zugestimmt:


Vorlage 527/2023

19.06.2023

Interfraktioneller Antrag zum sog. „Radikalenerlass" bzw. Berufsverboten

Der Gemeinderat Tübingen beschließt folgende Resolution:

Im vergangen Jahr jährte sich zum 50. Mal der sogenannte „Radikalenerlass". Er wurde 1972 von der Ministerpräsidentenkonferenz unter dem Titel „Grundsätze zur Frage ver­fassungsfeindlicher Kräfte im Öffentlichen Dienst" beschlossen. In der Folgezeit wurden etwa 11.000 Berufsverbots- und 2.200 Disziplinarverfahren eingeleitet und offiziell 1.256 Bewerberinnen und Bewerber nicht eingestellt sowie 265 Beamte entlassen. Auch für mehr als 30 Betroffene, die in Tübingen studiert, gelebt und gearbeitet haben, hatte der Erlass schwerwiegende Folgen.

Einige der Tübinger Betroffenen haben bis heute aktiv an der Gestaltung der kommuna­len Demokratie mitgewirkt und jahrelang in Ortsbeiräten, im Tübinger Gemeinderat und Kreistag mitgearbeitet.

In Baden-Württemberg wurde der Beschluss „mit besonderer Härte" (Ministerpräsident Kretschmann), mittels des sogenannten „Schiess-Erlasses" vom 2.Oktober 1973 prakti­ziert. Der nach dem damaligen Innenminister Karl Schiess benannte Erlass jährt sich in diesem Jahr zum 50.Mal.

Schon 2021 hat eine Vielzahl von Persönlichkeiten aus Politik, Gewerkschaften, Wissen­schaft und Kultur gemeinsam einen Aufruf unterzeichnet: den Radikalenerlass generell offiziell aufzuheben, alle Betroffenen vollumfänglich zu rehabilitieren und zu entschädi­gen und die Folgen der Berufsverbote und ihre Auswirkungen auf die demokratische Kultur wissenschaftlich aufzuarbeiten.

Der Gemeinderat der Stadt Tübingen schließt sich dem ausdrücklich an und fordert die baden-württembergische Landesregierung und den Landtag auf, den Forderungen der Betroffenen nach Rehabilitierung und Entschädigung sowie Aufarbeitung und Entschul­digung nachzukommen.

Begründung:

Der sogenannte „Radikalenerlass" hat der Demokratie und dem gesellschaftlichen Klima in der Bundesrepublik schweren Schaden zugefügt. Einige Menschen wurden in ihrer Existenz bedroht. Eine offene, tolerante, demokratische Gesellschaft braucht den unein­geschränkten Erhalt der Grundrechte. Nach nunmehr 50 Jahren ist es an der Zeit, das Kapitel Berufsverbote endgültig abzuschließen.

Die Praxis der Berufsverbote wurde 1987 von der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO bzw. ILO) und 1995 vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) als Unrecht verurteilt. Von 2012 bis 2021 haben die Landesparlamente von Bremen, Nie­dersachsen, Hamburg und Berlin Beschlüsse zur Aufarbeitung gefasst, gegenüber den Betroffenen kollektiv Entschuldigungen ausgesprochen bzw. Rehabilitierung zugesagt und zum Teil auch Entschädigungen angekündigt.

Ministerpräsident Winfried Kretschmann (in einer ARD-Dokumentation im Januar 2022) und Innenminister Thomas Strobl (in einem Antwortschreiben im Februar 2022 auf eine SPD-Landtagsanfrage) hatten erklärt, den Abschluss eines an der Universität Heidelberg laufenden Forschungsprojekts zum „Radikalen- und Schiess-Erlass" abwarten zu wollen.

Die Ergebnisse dieser von 2018 bis 2021 mit finanzieller Unterstützung des Wissen­schaftsministeriums durchgeführten Studie liegen seit Mai letzten Jahres in Buchform vor. Sie bestätigen: damals wurde politisch „mit Kanonen auf Spatzen geschossen" (S. 193). In rechtlicher Hinsicht ist die Praxis „als Einschränkung der Grundrechte (...) zu ver­urteilen (S. 475). Sie war von Anfang an als rechtswidrig einzustufen", insbesondere weil sie „mit der ILO-Konvention Nr. 111 nicht übereinstimmt" (S. 289).

Viele der damals Betroffenen spüren die Auswirkungen der Berufsverbote durch Kürzun­gen bei ihren Ruhegehältern oder sogar Altersarmut bis heute. Ihre materiellen Nach­teile müssen ausgeglichen werden.

In Baden-Württemberg werden die berechtigten Forderungen der Betroffenen bedauer­licherweise seit Jahren abgelehnt. Ministerpräsident Kretschmann hat laut Medienbe­richten zuletzt bei einem Gespräch mit Betroffenen am 8.Februar im Staatsministerium erneut an dieser Ablehnung festgehalten.

Die Historikerin Mirijam Schnorr kommt in der Heidelberger Studie zu dem Schluss: „Die Frage (...), ob die Betroffenen ihre Forderungen in naher Zukunft eingelöst wissen kön­nen, das zu entscheiden, ist freilich nicht die Aufgabe der Wissenschaft, sondern vor al­lem die des politischen Wollens" (S.193).

Für die SPD                              Dr. Martin Sökler

Für die Linke                            Gerlinde Strasdeit

Für die FRAKTION                  David Hildner

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