Tunnel der B 296: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 21. März 2018, 19:02 Uhr

Nordportal des Tunnels
Im Tunnel

Der Tunnel der B 28 wird meistens einfach Schlossbergtunnel genannt. Er ist ca. 290 m lang und besteht aus drei Röhren, die beiden äußeren jeweils zwei-spurigen Röhren werden von der Bundesstraße B 28 genutzt, die mittlere kleinere fungiert als Service- bzw. Rettungstunnel. Er verläuft ca. 100 m westlich zum parallelen, deutlich älteren Tunnel der Ammertalbahn.


Geschichte

  • 1971: Oberbürgermeister Hans Gmelin verkündete beim Neujahrsempfang, dass mit Probebohrungen noch in dem Jahr begonnen werden soll[1]. Man hoffte dass dann auch Geld für den dringend zur Entlastung der Mühlstraße nötigen Tunnel vom Land bereitgestellt werden würde.
  • 1972: Das Bundesverwaltungsgericht weist eine Klage gegen den Bebauungsplan zurück.
  • 16. Januar 1973: Die Arbeiten beginnen am Mittelstollen. Durchbruch am 30. August[1]
  • 12. März 1973: Die Arbeiten an den beiden großen Tunnelröhren beginnt. Am 11. April Anschlag des Tunnels.[1] Während der Arbeiten an der zweiten Tunnelröhre werden die Brückenbauwerke über den Neckar und der Auf- und Ausfahrt erbaut.
  • 11. März 1975: Beginn Ausbruch der linken Fahrröhre des großen Schlossbergtunnels
  • 11. Februar 1976: Durchbruch auf der Ammertalseite (Schwärzlocher Straße)
  • 10. Mai 1977: Richtfest an der Oströhre des Schlossbergtunnels
  • 20. Juli 1979 Der Tunnel wird zur Entlastung der Innenstadt für den Verkehr freigegeben. Bei der Einweihung waren u.a. Staatssekretär Lothar Wrede, Ernst Ludwig und Gerd Weng sowie vom Regierungspräsidium Dr. Max Gögler und der Oberbürgermeister Dr. Eugen Schmid anwesend.[2]

Der dringend erforderlichen Entlastungs- und Umgehungsstraße mit ihren Auf- und Abfahrten musste leider ca. ein Drittel der uralten Lindenallee auf dem Oberen Wöhrd geopfert werden.

Sanierung

Ab März 2013 wird der Tunnel umfangreich saniert (z.B. Fahrbahn) und auf den neusten Stand der Sicherheitstechnik (z.B. Brandschutz) gebracht. Dazu wird erst eine Röhre etwa ein Jahr gesperrt und der Verkehr einspurig durch die andere Röhre umgeleitet, dann ein Jahr später wird die andere Röhre gesperrt und der Verkehr durch die zuerst sanierte Röhre geleitet.[1]


Quellen

  1. 1,0 1,1 1,2 1,3 Schwäbisches Tagblatt vom 15.01.2013, Seite 19
  2. "Tübinger Blätter", Bürger- und Verkehrsverein Tübingen e.V., 1979, Seite 122