Theodor Roller

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Theodor Roller (* 22. Februar 1915 in Tübingen; † 30. Oktober 2008 ebenda) Widerständler gegen den Nationalsozialismus aus christlicher Überzeugung.


Weil er sich als Soldat weigerte, wie alle den Fahneneid auf Adolf Hitler zu schwören, wurde Roller vor dem Militärgericht angeklagt, zur Beobachtung in die Psychiatrie eingewiesen und schließlich in die geschlossene Abteilung überführt. Er hatte mehrfach bekräftigt, dass er auf Hitler keinen bedingungslosen Eid schwören wolle und dies mit seiner christlichen Grundhaltung begründet. Nach einem halben Jahr wurde er unehrenhaft aus dem Militärdienst und kurz danach aus der psychiatrischen Anstalt entlassen.


In einem Brief an Hitler im Januar 1939 prangerte Theodor Roller die Einschränkungen der Religionsfreiheit an. "Wenn der Staat sich anmasst, den wahren evangelisch-lutherischen Glauben zu vergewaltigen, das tut er heute, dann ist dieser Staat nach christlichem Glauben eben ein antichristlicher Staat und alle, die sich Christen nennen, müssen dann um ihres Glaubens willen Staatsfeinde sein. (...) Wie können Sie sich anmassen, das Wort 'Gott' in den Mund zu nehmen, wenn wegen des Bekenntnisses zu ihm wahre Deutsche, die sein heiliger Geist. der Geist der Wahrheit, regiert, in Gefängnissen und Konzentrationslagern schmachten oder in Irrenhäusern eingeliefert werden? (...) Sie werden, so wahr Gott lebt, die Seelen der Deutschen, die sich von Ihrem Rasseglauben irreführen liessen und dem verlogenen Satz, die Partei stehe auf dem Boden eines ,positiven Christentums' Glauben schenkten, vor dem Fürst der geister, Jesus Christus, zu verantworten haben." In dem zehn Seiten langen Brief griff Roller auch Hitler persönlich scharf an: "Als Christ nenne ich Sie einen Lügner und als Deutscher den grössten Volksschädling, der je deutsche Erde betrat!" Roller war sich der Konsequenzen durchaus bewusst. Er schloss seinen Brief mit den Worten: "Auf Ihren Befehl hin bin ich 'geistesgestört', 'erbkrank', 'Staatsfeind', 'Volksverräter' usw., was es sonst noch für billige Titel gibt, um einen Deutschen heute mundtot oder kalt zu machen. Eines aber habe ich, was Sie nicht haben können: Ein gutes Gewissen, als Deutscher, soweit es menschenmöglich ist, meine Pflicht getan zu haben, damit ich nicht mitschuldig bin am deutschen Untergang, den Sie, nun bewusst, herbeiführen."


Daraufhin wurde Roller von der Gestapo verhaftet und vor das Stuttgarter Sondergericht gestellt. Obwohl er von einem Psychiater als zurechnungsfähig begutachtet wurde, hat ihn das Gericht in die Psychiatrie eingewiesen. Allerdings nicht, um ihn zu schützen. Es folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die sich mit der Generalstaatsanwaltschaft und dem Reichsjustizministerium abgestimmt hatte. Die Einweisung erfolgte auf Grundlage des § 42b RStGB, das Gesetz gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher und über Maßregeln der Sicherung und Besserung, weil, so der Generakstaatsanwalt, "dessen Durchführung die dringend gebotene Unschädlichmachung des Beschuldigten ermöglichen würde". Roller kam erst im August 1945 wieder frei. Bei erneuter Begutachtung stellte der Psychiater am 10. September 1945 fest, dass "bei Herrn Roller weder damals noch heute Anhaltspunkte für eine Geisteskrankheit vorlagen bzw. vorliegen".

Der Tübinger Historiker Hans-Joachim Lang hat über diesen Mann und seine Rolle recherchiert und 2009 ein Buch darüber veröffentlicht.


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