Tauben: Unterschied zwischen den Versionen

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In Tübingen gibt es viele Tauben. Besonders bekannt sind die Tauben, die an Tübingens Schokoladenseite, der [[Neckarfront]] zu sehen sind. Auf der [[Platanenallee]] gibt es ein Taubenhaus, ebenso steht im [[alter botanischer Garten|alten botanischen Garten]] ein [[Taubenturm]]<ref>[http://www.tuebingen.de/pressemitteilungen/25_23502.html www.tuebingen.de/pressemitteilungen/25_23502.html]</ref>, und unter dem Dach der Stiftskirche sind ebenfalls Nistplätze vorhanden. Im Taubenhaus und -Turm werden gezielt Eier aus den Gelegen entfernt um so die Anzahl der Tauben sanft zu kontrollieren.


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Allerdings ist die Menge des Kotes der entsteht nicht zu unterschätzen. So befinden sich in den Winkeln zwischen den [[Altstadt]]häusern häufig kniehohe bis Meter hohe Kotberge. So wurde so eine enorme Menge [[1998]] zwischen dem [[Café im Hirsch]] und dessen südlichem Nachbargebäude in der [[Hirschgasse]] 7 (heute [[Risiko Fashion]][http://www.risikofashion.de]) entfernt. Keine schöne und billige Arbeit.<ref>Eigene Beobachtungen während der Umbauarbeiten der Hirschgasse 7 von Till Kopper</ref>
Allerdings ist die Menge des Kotes der entsteht nicht zu unterschätzen. So befinden sich in den Winkeln zwischen den [[Altstadt]]häusern häufig kniehohe bis Meter hohe Kotberge. So wurde so eine enorme Menge [[1998]] zwischen dem [[Café im Hirsch]] und dessen südlichem Nachbargebäude in der [[Hirschgasse]] 7 (heute [[Risiko Fashion]][http://www.risikofashion.de]) entfernt. Keine schöne und billige Arbeit.<ref>Eigene Beobachtungen während der Umbauarbeiten der Hirschgasse 7 von Till Kopper</ref>


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== Fütterungsverbot ==
== Fütterungsverbot ==
Das Füttern von Tauben ist per Tübinger Polizeiverordnung §12 wie in vielen anderen Städten auch verboten. Der Verstoß dagenen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann nach § 18 Abs. 2 PolG und § 17 Abs. 1 u. 2 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße von mindestens 5,00 EUR und höchstens 5.000,00 EUR, bei fahrlässigen Zuwiderhandlungen mit höchstens 2.500,00 EUR geahndet werden.  
Das Füttern von Tauben ist per Tübinger Polizeiverordnung §12 wie in vielen anderen Städten auch verboten. Der Verstoß dagegen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann nach § 18 Abs. 2 PolG und § 17 Abs. 1 u. 2 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße von mindestens 5,00 EUR und höchstens 5.000,00 EUR, bei fahrlässigen Zuwiderhandlungen mit höchstens 2.500,00 EUR geahndet werden.  
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Die Stadt hat ein extra [[Stadttauben-Konzept]]: [[https://www.tuebingen.de/verwaltung/uploads/flyer_stadttauben.pdf Flyer]]


== Quellen ==
== Quellen ==
<references />
<references />
*Tagblatt-Artikel zum Thema vom 25.7.2020: https://www.tagblatt.de/Nachrichten/Mit-Eiertausch-und-Fuetterverbot-465703.html


[[Kategorie:Tiere]][[Kategorie:Vögel]]
[[Kategorie:Tiere]][[Kategorie:Vögel]]

Aktuelle Version vom 25. Juli 2020, 09:30 Uhr


Trinkende Taube am Neptunbrunnen
Tauben auf der Stiftskirche (zum Vergrößern bitte anklicken)

In Tübingen gibt es viele Tauben. Besonders bekannt sind die Tauben, die an Tübingens Schokoladenseite, der Neckarfront zu sehen sind. Auf der Platanenallee gibt es ein Taubenhaus, ebenso steht im alten botanischen Garten ein Taubenturm[1], und unter dem Dach der Stiftskirche sind ebenfalls Nistplätze vorhanden. Im Taubenhaus und -Turm werden gezielt Eier aus den Gelegen entfernt um so die Anzahl der Tauben sanft zu kontrollieren.

Tauben werden oft als Plage wahrgenommen, wegen dem Dreck den sie machen - sie sorgen aber andererseits auch für Sauberkeit, indem sie viele Dinge aufpicken und essen. Und ihr Flug - besonders im Schwarm, zum Beispiel über das Dach der Stiftskirche - ist schön anzuschauen.

Allerdings ist die Menge des Kotes der entsteht nicht zu unterschätzen. So befinden sich in den Winkeln zwischen den Altstadthäusern häufig kniehohe bis Meter hohe Kotberge. So wurde so eine enorme Menge 1998 zwischen dem Café im Hirsch und dessen südlichem Nachbargebäude in der Hirschgasse 7 (heute Risiko Fashion[1]) entfernt. Keine schöne und billige Arbeit.[2]

Taubenturm auf der Neckarinsel

Fütterungsverbot[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Füttern von Tauben ist per Tübinger Polizeiverordnung §12 wie in vielen anderen Städten auch verboten. Der Verstoß dagegen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann nach § 18 Abs. 2 PolG und § 17 Abs. 1 u. 2 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße von mindestens 5,00 EUR und höchstens 5.000,00 EUR, bei fahrlässigen Zuwiderhandlungen mit höchstens 2.500,00 EUR geahndet werden. [3].

Die Stadt hat ein extra Stadttauben-Konzept: [Flyer]

Quellen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. www.tuebingen.de/pressemitteilungen/25_23502.html
  2. Eigene Beobachtungen während der Umbauarbeiten der Hirschgasse 7 von Till Kopper
  3. www.tuebingen.de/formulardownload/satzung_polizeiverordnung_2007.pdf