Stadtbeleuchtung: Unterschied zwischen den Versionen

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Bereits im Jahr [[2004]] wurde von offizieller Seite erkannt, dass manche Teile der [[Altstadt]] nachts in der Dunkelheit versinken. Dies gilt z.B. für den [[Holzmarkt]] auf der Seite der [[Stiftskirche]] oder für die [[Kronenstraße]].  
Bereits im Jahr [[2004]] wurde von offizieller Seite erkannt, dass manche Teile der [[Altstadt]] nachts in der Dunkelheit versinken. Dies gilt z.B. für den [[Holzmarkt]] auf der Seite der [[Stiftskirche]] oder für die [[Kronenstraße]].  

Version vom 21. März 2012, 21:10 Uhr

Neckarfront mit Stadtbeleuchtung

Bereits im Jahr 2004 wurde von offizieller Seite erkannt, dass manche Teile der Altstadt nachts in der Dunkelheit versinken. Dies gilt z.B. für den Holzmarkt auf der Seite der Stiftskirche oder für die Kronenstraße.

Über der Fahrbahnmitte hängende Beleuchtungskörper lassen in einigen Altstadtstraßen ein angemessenes Wertgefühl für die historische Situation vermissen. Das Licht der Straßenbeleuchtung hat keine einheitliche Lichtfarbe. Am Marktplatz strahlen manche Läden sehr intensiv, während das Rathaus nachts nahezu unsichtbar ist.[1]

Je nach Aufgabe und Herkunft kann künstliches Licht in drei Kategorien eingeteilt werden:

  • Das kommunale Versorgungslicht ist ein nach DIN-Normen geregeltes Licht für Sicherheit und Orientierung,
  • Das kommerzielle Licht, das aus Schaufenstern oder von Werbeanlagen auf die Straße fällt.
  • Das atmosphärische Licht, das in Tübingen außerhalb der Weihnachtszeit noch weitgehend ungebräuchlich ist. Bei ihm geht es nicht um funktionale Notwendigkeit, sondern um das Erzeugen von Stimmung und Gefühl, aber auch um das Inszenieren der Qualitäten der Stadt.[1]

Deshalb soll ein Lichtkonzept Regeln aufstellen, wie Lichtfarbe und Farbwiedergabe eingesetzt werden sollen und in welchem Verhältnis kommunales Versorgungslicht, kommerzielles Licht und atmosphärisches Licht zueinander stehen.[1]

Quellen