Silvester

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Feuerwerkskörper-Verbotszone 2010

Als Silvester wird der 31. Dezember, der letzte Tag des Jahres im gregorianischen Kalender, bezeichnet. Auf Silvester folgt der Neujahrstag, der 1. Januar des folgenden Jahres.

Pünktlich um 24 Uhr läuten von den meisten Tübinger Kirchen alle Kirchen-Glocken das neue Jahr ein.

Kein Feuerwerk zum Jahreswechsel in der Altstadt

In der Tübinger Altstadt gibt es seit dem Neujahrsbrand in der Silvesternacht 2008/2009, in der ein Feuerwerkskörper ein historisches Haus am Marktplatz getroffen und in Brand gesetzt hatte, ein Feuerwerksverbot. Das hat der Gemeinderat damals einstimmig beschlossen. [1]

Durch das ganzjährige Feuerwerksverbot sollen vor allem die besonders brandgefährdeten Häuser in der Innenstadt geschützt werden. Das Verbot gilt in der gesamten Altstadt nördlich Uhlandstraße, östlich Alleenbrücke bis Belthlestraße, südlich Kelternstraße bis Stadtgraben sowie westlich Mühlstraße bis Eberhardsbrücke. Wer gegen das Verbot verstößt, muss mit einer Ordnungsstrafe rechnen.

Weblinks

Quellen

Feuerwerksverbotszone

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