Regierungsbezirk Tübingen: Unterschied zwischen den Versionen

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Regierungspräsident war seit Juli [[2006]] Hermann Strampfer, der das Amt seit April 2015 aber auf Grund einer Krebserkrankung nicht mehr ausübte und im September 2015 verstarb.
Regierungspräsident war seit Juli [[2006]] Hermann Strampfer ([[CDU]]), der das Amt seit April 2015 aber auf Grund einer Krebserkrankung nicht mehr ausübte und im September 2015 verstarb. Nachfolger wurde 2015 Jörg Schmidt ([[SPD]]). Nach dem Regierungswechsel von 2016 wurde [[Klaus Tappeser]] (CDU) im Oktober 2016 zum Regierungspräsidenten ernannt.  





Version vom 22. Januar 2017, 17:42 Uhr

Der Regierungsbezirk Tübingen umfasst die Landkreise Tübingen (TÜ), Reutlingen (RT), Zollernalbkreis (BL), Sigmaringen (SIG), Ravensburg (RV), Bodenseekreis (FN), Alb-Donau-Kreis (UL), Biberach (BC) sowie der Stadtkreis Ulm (UL). Der Landkreis Tübingen ist der nord-westlichste der Kreise. Die Fläche beträgt 8918 km². Es leben dort 1.808.388 (30. Juni 2008) Einwohner[1].

Ernst Günter Herrmann: Skulptur ohne Titel vor dem Regierungspräsidium, Konrad-Adenauerstr. 20, 1990-91

Das Regierungspräsidium Tübingen besteht seit der Bildung des Südweststaates Baden-Württemberg im Jahr 1952. Bei der Gebietsreform, die zum 1. Januar 1973 in Kraft trat, wurde der Zuständigkeitsbereich des Regierungspräsidiums Tübingen um ehemals badische Gebiete erweitert. Im Gegenzug wurden auch Gebiete in die Zuständigkeit des Regierungspräsidiums Freiburg abgegeben. Daher wurde der Regierungsbezirk Südwürttemberg-Hohenzollern seinerzeit in Regierungsbezirk Tübingen umbenannt[2].


Regierungspräsident war seit Juli 2006 Hermann Strampfer (CDU), der das Amt seit April 2015 aber auf Grund einer Krebserkrankung nicht mehr ausübte und im September 2015 verstarb. Nachfolger wurde 2015 Jörg Schmidt (SPD). Nach dem Regierungswechsel von 2016 wurde Klaus Tappeser (CDU) im Oktober 2016 zum Regierungspräsidenten ernannt.


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