Regierungsbezirk Tübingen: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 15. Oktober 2015, 18:52 Uhr
Der Regierungsbezirk Tübingen umfasst die Landkreise Tübingen (TÜ), Reutlingen (RT), Zollernalbkreis (BL), Sigmaringen (SIG), Ravensburg (RV), Bodenseekreis (FN), Alb-Donau-Kreis (UL), Biberach (BC) sowie der Stadtkreis Ulm (UL). Der Landkreis Tübingen ist der nord-westlichste der Kreise. Die Fläche beträgt 8918 km². Es leben dort 1.808.388 (30. Juni 2008) Einwohner[1].
Das Regierungspräsidium Tübingen besteht seit der Bildung des Südweststaates Baden-Württemberg im Jahr 1952. Bei der Gebietsreform, die zum 1. Januar 1973 in Kraft trat, wurde der Zuständigkeitsbereich des Regierungspräsidiums Tübingen um ehemals badische Gebiete erweitert. Im Gegenzug wurden auch Gebiete in die Zuständigkeit des Regierungspräsidiums Freiburg abgegeben. Daher wurde der Regierungsbezirk Südwürttemberg-Hohenzollern seinerzeit in Regierungsbezirk Tübingen umbenannt[2].
Regierungspräsident war seit Juli 2006 Hermann Strampfer, der das Amt seit April 2015 aber auf Grund einer Krebserkrankung nicht mehr ausübte und im September 2015 verstarb.
Kontakt
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- Tel.: 07071. 757-0
- Fax.: 07071. 757-3190
Außenstellen
Konrad-Adenauer-Straße 40 in Tübingen
- Schule und Bildung
Alexanderstraße 48 in Tübingen:
- Denkmalpflege
- Forstdirektion
Links
- Die deutschsprachige Wikipedia zum Thema „Regierungsbezirk Tübingen“
- www.rp.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/menu/1007467/tuebingen.htm