Polizei: Unterschied zwischen den Versionen

Aus TUEpedia
Wechseln zu:Navigation, Suche
Keine Bearbeitungszusammenfassung
(Kategorie Notruf hinzugefügt)
Zeile 20: Zeile 20:
[[Kategorie:Rechtsthemen]]
[[Kategorie:Rechtsthemen]]
[[Kategorie:Polizei|!]]
[[Kategorie:Polizei|!]]
[[Kategorie:Notruf]]

Version vom 8. Januar 2015, 11:31 Uhr

Datei:JWHornung-TüRathaus von hinten.jpg
Die 1907 abgerissene Polizeiwache hinter dem Rathaus

Der Auftrag der Polizei ist die Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit. Dazu hat die Polizei, Gefahren für die öffentliche Sicherheit und teilweise auch für die Öffentliche Ordnung abzuwehren. Des Weiteren erforscht die Polizei strafbare und ordnungswidrige Handlungen, wobei sie Ermittlungen jeder Art vorzunehmen hat und alle keinen Aufschub gestattenden Anordnungen trifft, um die Verdunklung der Sache zu verhüten. Außerdem schützt die Polizei private Rechte, falls ein gerichtlicher Schutz nicht rechtzeitig zu erlangen ist und widrigenfalls die Verwirklichung des Rechts vereitelt oder wesentlich erschwert würde und nimmt sonstige ihr von Rechts wegen obliegende Aufgaben wahr.

Notruf

Telefon-Notruf: 110

Siehe auch

Rechtshinweis