Polizei: Unterschied zwischen den Versionen
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Der Auftrag der '''Polizei''' ist die Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit. Dazu hat die Polizei, Gefahren für die öffentliche Sicherheit und teilweise auch für die Öffentliche Ordnung abzuwehren. Des Weiteren erforscht die Polizei strafbare und ordnungswidrige Handlungen, wobei sie Ermittlungen jeder Art vorzunehmen hat und alle keinen Aufschub gestattenden Anordnungen trifft, um die Verdunklung der Sache zu verhüten. Außerdem schützt die Polizei private Rechte, falls ein gerichtlicher Schutz nicht rechtzeitig zu erlangen ist und widrigenfalls die Verwirklichung des Rechts vereitelt oder wesentlich erschwert würde und nimmt sonstige ihr von Rechts wegen obliegende Aufgaben wahr. | Der Auftrag der '''Polizei''' ist die Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit. Dazu hat die Polizei, Gefahren für die öffentliche Sicherheit und teilweise auch für die Öffentliche Ordnung abzuwehren. Des Weiteren erforscht die Polizei strafbare und ordnungswidrige Handlungen, wobei sie Ermittlungen jeder Art vorzunehmen hat und alle keinen Aufschub gestattenden Anordnungen trifft, um die Verdunklung der Sache zu verhüten. Außerdem schützt die Polizei private Rechte, falls ein gerichtlicher Schutz nicht rechtzeitig zu erlangen ist und widrigenfalls die Verwirklichung des Rechts vereitelt oder wesentlich erschwert würde und nimmt sonstige ihr von Rechts wegen obliegende Aufgaben wahr. | ||
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Aktuelle Version vom 27. September 2019, 15:40 Uhr
Der Auftrag der Polizei ist die Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit. Dazu hat die Polizei, Gefahren für die öffentliche Sicherheit und teilweise auch für die Öffentliche Ordnung abzuwehren. Des Weiteren erforscht die Polizei strafbare und ordnungswidrige Handlungen, wobei sie Ermittlungen jeder Art vorzunehmen hat und alle keinen Aufschub gestattenden Anordnungen trifft, um die Verdunklung der Sache zu verhüten. Außerdem schützt die Polizei private Rechte, falls ein gerichtlicher Schutz nicht rechtzeitig zu erlangen ist und widrigenfalls die Verwirklichung des Rechts vereitelt oder wesentlich erschwert würde und nimmt sonstige ihr von Rechts wegen obliegende Aufgaben wahr.
Karte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Notruf[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Telefon-Notruf: 110
Polizeirevier Tübingen (Polizeipräsidium Reutlingen)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Konrad-Adenauer-Straße 32
72072 Tübingen
Telefon: 07071. 972-0
Galerie[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Polizei in Tübingen, wie es früher einmal war (Kornhausstraße)
Württembergischer Schutzpolizist 1923-1938
Polizeiposten Innenstadt im Pfleghof