Polizei: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Auftrag der '''Polizei''' ist die Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit. Dazu hat die Polizei, Gefahren für die öffentliche Sicherheit und teilweise auch für die Öffentliche Ordnung abzuwehren. Des Weiteren erforscht die Polizei strafbare und ordnungswidrige Handlungen, wobei sie Ermittlungen jeder Art vorzunehmen hat und alle keinen Aufschub gestattenden Anordnungen trifft, um die Verdunklung der Sache zu verhüten. Außerdem schützt die Polizei private Rechte, falls ein gerichtlicher Schutz nicht rechtzeitig zu erlangen ist und widrigenfalls die Verwirklichung des Rechts vereitelt oder wesentlich erschwert würde und nimmt sonstige ihr von Rechts wegen obliegende Aufgaben wahr.
Der Auftrag der '''Polizei''' ist die Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit. Dazu hat die Polizei, Gefahren für die öffentliche Sicherheit und teilweise auch für die Öffentliche Ordnung abzuwehren. Des Weiteren erforscht die Polizei strafbare und ordnungswidrige Handlungen, wobei sie Ermittlungen jeder Art vorzunehmen hat und alle keinen Aufschub gestattenden Anordnungen trifft, um die Verdunklung der Sache zu verhüten. Außerdem schützt die Polizei private Rechte, falls ein gerichtlicher Schutz nicht rechtzeitig zu erlangen ist und widrigenfalls die Verwirklichung des Rechts vereitelt oder wesentlich erschwert würde und nimmt sonstige ihr von Rechts wegen obliegende Aufgaben wahr.
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== Notruf ==
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== Siehe auch ==
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[[Kategorie:Rechtsthemen]]
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[[Kategorie:Polizei|!]]
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[[Kategorie:Notruf]]
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Aktuelle Version vom 27. September 2019, 14:40 Uhr


Rechts die blauen Gebäude von Polizeidirektion Reutlingen und Polizeirevier Tübingen, Konrad-Adenauer-Straße 30, 32
Die 1907 abgerissene Polizeiwache hinter dem Rathaus

Der Auftrag der Polizei ist die Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit. Dazu hat die Polizei, Gefahren für die öffentliche Sicherheit und teilweise auch für die Öffentliche Ordnung abzuwehren. Des Weiteren erforscht die Polizei strafbare und ordnungswidrige Handlungen, wobei sie Ermittlungen jeder Art vorzunehmen hat und alle keinen Aufschub gestattenden Anordnungen trifft, um die Verdunklung der Sache zu verhüten. Außerdem schützt die Polizei private Rechte, falls ein gerichtlicher Schutz nicht rechtzeitig zu erlangen ist und widrigenfalls die Verwirklichung des Rechts vereitelt oder wesentlich erschwert würde und nimmt sonstige ihr von Rechts wegen obliegende Aufgaben wahr.


Rettungsdienst-Einsatz auf der Neckarbrücke in Tübingen.jpg
Rettungsdienst-Einsatz mit Polizei auf der Neckarbrücke

Karte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

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Notruf[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Telefon-Notruf: 110


Polizeirevier Tübingen (Polizeipräsidium Reutlingen)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Konrad-Adenauer-Straße 32
72072 Tübingen

Telefon: 07071. 972-0


Galerie[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Icon Hinweis Rechtsthemen.svgHinweise zu Rechtsthemen