Philipp Heck: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Philipp Heck'''  (* [[22. Juli]] [[1858]] in St. Petersburg; † [[28. Juni]] [[1943]] in [[Tübingen]]; ab [[1912]] ''Philipp von Heck'') war ein deutscher Jurist. Er gilt als wegweisend für die deutsche Interessenjurisprudenz. Ab [[1901]] bis zu seiner Emeritierung [[1928]] lehrte er an der Tübinger [[Universität]], deren Rektor er [[1911]/12 war.
'''Philipp Heck'''  (* [[22. Juli]] [[1858]] in St. Petersburg; † [[28. Juni]] [[1943]] in [[Tübingen]]; ab [[1912]] ''Philipp von Heck'') war ein deutscher Jurist. Er gilt als wegweisend für die deutsche Interessenjurisprudenz. Ab [[1901]] bis zu seiner Emeritierung [[1928]] lehrte er an der Tübinger [[Universität]], deren Rektor er [[1911]]/12 war.





Version vom 1. Dezember 2015, 22:37 Uhr

Philipp Heck (* 22. Juli 1858 in St. Petersburg; † 28. Juni 1943 in Tübingen; ab 1912 Philipp von Heck) war ein deutscher Jurist. Er gilt als wegweisend für die deutsche Interessenjurisprudenz. Ab 1901 bis zu seiner Emeritierung 1928 lehrte er an der Tübinger Universität, deren Rektor er 1911/12 war.


Quellen

Die deutschsprachige Wikipedia zum Thema „Philipp Heck“