Parken im Französischen Viertel

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Das französische Viertel ist ein Zonenhalteverbot. Das bedeutet, dass nur auf den ausgewiesenen Parkplätze geparkt, ansonsten nur zum Be- und Entladen gehalten werden darf. Es gibt ein öffentliches Parkhaus in der nord/west Ecke des Französischen Viertels. Ausserdem gibt es überall in diesem Gebiet gebührenpflichtige Kurzzeitparkplätze. Die Parkplätze an der Allee des Chasseurs sind auch mal für einige Stunden gebührenpflichtig nutzbar. Abends (ab 19 Uhr) so gar kostenlos. Jedoch recht gut belegt, da die privaten Tiefgarage und das Parkhaus mit über 65 Euro im Monat nicht gerade günstig sind. Sinn der Parkverbotszone ist es, die Lebensqualität in dieser extrem verdichten Bebauung zu gewährleisten. Könnte man überall und kostenlos parken, so würde keiner mehr einen Parkplatz anmieten. Die Folge wäre ein total zu geparkter Stadtteil. Zur Durchsetzung dieser nötigen Parkverbote ist das Ordnungsamt mehrmals in der Woche zu Kontrolle vor Ort.